Die Diskussion über die Grundsteuererhebung in Deutschland bleibt ein intensiv debattiertes Thema, das keine Anzeichen einer Entspannung zeigt. Die Herausforderung, eine Balance zwischen administrativer Effizienz und individueller Gerechtigkeit zu finden, stellt sowohl die Gesetzgeber als auch die betroffenen Institutionen vor erhebliche Aufgaben. Die Notwendigkeit, ein effizientes System für die Festsetzung der Grundsteuer zu entwickeln, ist von entscheidender Bedeutung, um den mit der Verwaltung sämtlicher Immobilien verbundenen enormen Aufwand in vertretbaren Grenzen zu halten.
Angesichts der Komplexität und Diversität der Immobilienlandschaft in Deutschland erscheint es nicht praktikabel, jede Immobilie mit all ihren spezifischen Eigenheiten einzeln zu bewerten. In diesem Zusammenhang hat der Bundesfinanzhof das pauschale Verfahren, wie es im Bundesmodell vorgesehen ist, als verfassungsrechtlich akzeptabel bewertet. Diese Einschätzung soll eine Abwägung ermöglichen, die sowohl die praktische Anwendbarkeit als auch die Effizienz bei der großflächigen Bearbeitung sicherstellt, ohne die notwendige Einzelfallgerechtigkeit außer Acht zu lassen.
Der Gesetzgeber steht vor der kontinuierlichen Herausforderung, die Anwendbarkeit des aktuellen Systems zu gewährleisten und gleichzeitig die individuellen Unterschiede und speziellen Gegebenheiten der einzelnen Immobilien adäquat zu berücksichtigen. Gerichte sind ebenfalls gefordert, die Regelungen in Streitfällen zu interpretieren und anzuwenden, um die Balance zwischen Vereinfachung der Verfahren und der Ansprüche auf gerechte individuelle Bewertung zu wahren. Dies erfordert ein feinfühliges Ausbalancieren von gesetzlicher Vorgabe und praktischer Umsetzung, das nicht nur der Verwaltung, sondern auch den Eigentümern gerecht wird.