Eine Drohung, die niemand ernst genug nahm, und ein Attentäter, dessen gefährliche Entwicklung über Jahre hinweg ungehindert verlief: Der Fall Taleb al-Abdulmohsen, der Magdeburg mit einem Anschlag erschütterte, zeigt einmal mehr, wie entscheidend der Umgang mit Frühwarnzeichen in der Terrorprävention ist.
Ein Urteil mit ungehört verhallenden Warnungen
Bereits 2014 wurde al-Abdulmohsen vom Amtsgericht Rostock zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Der Grund: Eine Drohung, die sich direkt auf den Anschlag beim Boston-Marathon bezog, bei dem 2013 drei Menschen starben und Hunderte verletzt wurden.
Der heute 50-jährige Saudi-Araber hatte damals eine Sachbearbeiterin bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern mit ähnlichen Szenarien bedroht.
Er forderte, seinen Antrag auf Zulassung zur Facharztprüfung umgehend zu bewilligen – andernfalls würde „etwas Schlimmes mit internationaler Bedeutung“ geschehen.

Unbeachtete Alarmsignale
Die Aussagen aus dem damaligen Verfahren werfen ein erschreckendes Licht auf die Wahrnehmung von Bedrohungen. So notierte die bedrohte Mitarbeiterin in ihrer Akte, dass der Angeklagte „kühl und ruhig“ gewirkt habe, was den Eindruck erweckte, seine Handlungen genau kalkuliert zu haben.
Die Drohung kam nur einen Tag nach dem Anschlag in Boston, was die Ernsthaftigkeit der Worte noch verstärkte.
Doch trotz dieser offensichtlichen Warnzeichen und der anschließenden Verurteilung gab es offenbar keine weitergehenden Maßnahmen, um den Angeklagten langfristig zu beobachten.
Fehlende Konsequenzen: Eine gefährliche Entwicklung
Das Urteil gegen al-Abdulmohsen, der zu diesem Zeitpunkt nicht vorbestraft war, wurde 2015 rechtskräftig. Zu den verhängten 900 Euro Strafe kamen weitere Ermittlungsverfahren, die jedoch aufgrund datenschutzrechtlicher Löschfristen später nicht mehr einsehbar waren.
Auffällig bleibt, dass al-Abdulmohsen die Verurteilung nicht akzeptierte, sondern sich beim Innenministerium und dem Kanzleramt beschwerte.
Die Behörde konnte die Beschwerden nicht verhindern, ebenso wenig wie mutmaßliche Beleidigungen von Justizbediensteten. Es zeigt sich ein Muster von eskalierendem Verhalten, das zwar bemerkt, aber nicht konsequent sanktioniert wurde.
Warum Sanktionen nicht ausreichten
Das Urteil des Rostocker Amtsgerichts bemängelte, dass al-Abdulmohsen „eine für die gesamte Bevölkerung schlimme Lage“ für seine persönlichen Ziele ausnutzte. Der fehlende Unrechtsbewusstsein und seine mangelnde Reue während des Verfahrens wurden besonders hervorgehoben.
Dennoch blieb die Strafe vergleichsweise mild, und keine weiteren Maßnahmen wie etwa eine psychologische Begutachtung oder eine engere Überwachung wurden ergriffen.
Systemische Lücken
Der Fall al-Abdulmohsen verdeutlicht, wie entscheidend die richtige Bewertung von Bedrohungen und Warnzeichen ist. Ein Urteil allein reicht nicht aus, um gefährliche Personen in Schach zu halten. Hätten damals konsequentere Schritte zur Beobachtung oder Kontrolle eingeleitet werden können, wäre der spätere Anschlag möglicherweise verhindert worden.
Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, dass Behörden nicht nur einzelne Taten ahnden, sondern auch die langfristige Entwicklung und Radikalisierung von Tätern im Blick behalten. Hier bleibt nicht nur für die Justiz, sondern auch für Politik und Gesellschaft eine kritische Reflexion unerlässlich.