25. August, 2025

Wirtschaft

BGH verhandelt über Regressmöglichkeit für Kartellbußgelder: Ein Urteil mit Tragweite

BGH verhandelt über Regressmöglichkeit für Kartellbußgelder: Ein Urteil mit Tragweite

Die aktuelle Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) könnte weitreichende Konsequenzen für die Führungsspitzen deutscher Unternehmen mit sich bringen. Es steht zur Debatte, ob Firmen ihre ehemaligen Geschäftsführer und Vorstände für auferlegte Kartellbußgelder haftbar machen können. Noch ist unklar, ob die Entscheidung der obersten Kartellrichterinnen und -richter bereits am kommenden Dienstag fällt. Im Mittelpunkt der Klage stehen zwei Edelstahlunternehmen, die gegen ihren ehemaligen Chef vor Gericht ziehen. Der frühere Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzende nahm zwischen 2002 und 2015 an illegalen Preisabsprachen in der Stahlbranche teil. Mehrjährige Ermittlungen des Bundeskartellamts führten 2018 zur Verhängung hoher Bußgelder gegen die Beteiligten. Die Unternehmen koordinierten ihre Preisstrategien, was den Wettbewerb maßgeblich beeinträchtigte, wie der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, seinerzeit betonte. Im Juli 2021 wurde das Verfahren gegen die Edelstahlunternehmen offiziell abgeschlossen, mit Bußgeldern von insgesamt rund 355 Millionen Euro. Die klagende GmbH musste 4,1 Millionen Euro zahlen, während gegen den betroffenen Geschäftsführer persönlich ein Bußgeld von 126.000 Euro verhängt wurde. Nun verlangen die Unternehmen von ihrem ehemaligen Chef die Erstattung des Bußgelds, Ersatz von Anwalts- und IT-Kosten und Schadensersatz für künftige Verluste durch den Kartellverstoß. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zuvor entschieden, dass ein Regress auf das verhängte Bußgeld nicht zulässig sei, da dies den Abschreckungszweck solcher Maßnahmen unterlaufen würde. Sollte der BGH jedoch anders urteilen, könnten Geschäftsführer und Vorstände massive Haftungsrisiken eingehen. Laut Lorenz Jarass, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Noerr, sind viele der verhängten Bußgelder so hoch, dass sie nicht vollständig durch die übliche Directors-and-Officers-Versicherung abgedeckt sind. Unternehmen und ihre Führungskräfte schauen nun gespannt auf die wegweisende Entscheidung des BGH, die das Potenzial hat, die Haftungslandschaft in der deutschen Unternehmenslandschaft entscheidend zu verändern.