Der Bundesgerichtshof neigt offenbar dazu, die Bundesnetzagentur im Disput um die Eigenkapitalrenditen von Energienetzbetreibern, wie Eon, zu unterstützen. Diese Entwicklung wurde in einer Verhandlung in Karlsruhe diskutiert, bei der ein Richter darauf hinwies, dass die Regulierungsbehörde die Möglichkeit habe, ihre Bemessungsmethode weitgehend selbst zu bestimmen. Ein formales Urteil steht noch aus, doch deuten die Aussagen des Richters darauf hin, dass die Chancen der Energieunternehmen, den Zinserlass aus 2021 anzufechten, schwinden könnten.
Der Streitpunkt kreist um die festgelegten Zinssätze, die Netzbetreiber für bestehende und neue Anlagen berechnen dürfen. Diese Zinssätze beeinflussen sowohl die Rendite der Betreiber als auch die Energiekosten der Verbraucher, darunter Haushalte, Gewerbe und Industrie. Die von der Bundesnetzagentur vorgegebene Verzinsung von 3,51 Prozent für bestehende und 5,07 Prozent für neue Anlagen für die Periode 2024 bis 2028 traf auf Widerstand, welcher von einem Düsseldorfer Gericht zunächst gutgeheißen wurde. Nun scheinen die Richter in Karlsruhe jedoch der Regulierungsbehörde den Rücken zu stärken.
Als Reaktion auf diese Entwicklungen verlor die Aktie von Eon mehr als vier Prozent, womit sie auf den tiefsten Stand seit über einem Jahr fiel. Eine Sprecherin des Konzerns äußerte sich kaum zu den Details des noch laufenden Verfahrens, betonte jedoch die Bedeutung einer raschen Klärung des Sachverhalts, um alle Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.
Mit einem Anteil von 32 Prozent ist Eon der größte Verteilnetzbetreiber in Deutschland. Das Verteilnetz ist entscheidend für die Energiewende des Landes, da es den Großteil des erzeugten Wind- und Solarstroms aufnimmt.