Der Bundesgerichtshof stärkt in einem aktuellen Urteil die rechtliche Gültigkeit von Beschlüssen, die in schriftlich durchgeführten Wohnungseigentümerversammlungen während der Corona-Pandemie gefasst wurden. In Zeiten, in denen Präsenztreffen infolge der Infektionsschutzauflagen nicht möglich oder sinnvoll waren, erlauben diese Entscheidungen den Eigentümern, wichtige Angelegenheiten weiterhin rechtswirksam zu regeln. Ein konkreter Fall veranschaulicht diese Praxis: Eine Hausverwaltung aus Südhessen rief zur Abstimmung via Vollmachtserteilung auf, um trotz der pandemiebedingten Einschränkungen Entscheidungen zu treffen. Ein solches Vorgehen war nach Ansicht der Karlsruher Richter vor dem Hintergrund einer 'unauflöslichen Konfliktsituation' geboten, die Verwalter zwischen den Anforderungen des Wohnungseigentumsrechts und denen des Infektionsschutzgesetzes gefangen hielt. Die Klage einiger Eigentümer, die nicht dieser schriftlichen Versammlungsmethode gefolgt waren, wurde somit abgewiesen. Der BGH erkennt an, dass in der damaligen Lage die Praktikabilität solcher Versammlungen im Vordergrund stand und legitimiert diesen Weg auch retrospektiv. Die Verwalterin, die mit ihrer schriftlichen Einladung zur Stimmabgabe per Vollmacht auf eine Teilnahme von fünf der insgesamt vierundzwanzig Eigentümer hinwirken konnte, handelte so im rechtlich zulässigen Rahmen (Aktenzeichen V ZR 80/23).
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BGH bestätigt: Schriftliche Wohnungseigentümerversammlungen während Corona legitim
