10. September, 2026

Bezogener

Der Begriff "Bezogener" bezieht sich auf eine Partei, die eine Schuldtitel-Anleihe (z.B. einen Wechsel oder eine Sichtanleiheschuld) ausgestellt hat und deren Zahlung von einer weiteren Partei, dem Aussteller, verlangt wird. Im Bereich der Kapitalmärkte kann der Begriff "Bezogener" in Bezug auf verschiedene Finanzinstrumente verwendet werden, insbesondere im Zusammenhang mit Wechseln, Scheckzahlungen und Garantien.

Ein Bezogener kann eine natürliche oder juristische Person sein, die eine Zahlung aufgrund einer Schuldtitel-Anleihe leisten muss. In der Regel handelt es sich bei dem Bezogenen um eine Bank oder ein Finanzinstitut, das für die Ausstellung von Schuldtiteln verantwortlich ist und die entsprechenden Zahlungen leistet.

Bei Wechseln ist der Bezogene die Bank oder das Finanzinstitut, bei dem der Wechsel zur Einlösung vorgelegt wird. Der Inhaber des Wechsels hat das Recht, die Zahlung vom Bezogenen einzufordern. Der Bezogene haftet für den vollen Wert des Wechsels und muss den Betrag zum Fälligkeitsdatum an den Inhaber des Wechsels bezahlen.

Im Falle von Scheckzahlungen ist der Bezogene die Bank, bei der der Scheck eingereicht wird, um die Zahlung einzufordern. Die Bank des Bezogenen hat die Verpflichtung, den Betrag des Schecks an den Inhaber des Schecks zu zahlen.

Darüber hinaus kann der Begriff "Bezogener" auch in Zusammenhang mit Garantien verwendet werden. In diesem Fall wäre der Bezogene die Bank oder das Finanzinstitut, das sich verpflichtet hat, im Falle einer Verletzung der Zahlungsbedingungen oder anderer vertraglicher Vereinbarungen die Zahlung an den Begünstigten der Garantie zu leisten.

Insgesamt ist der Bezogene eine zentrale Partei bei der Gewährleistung der Zahlung für Schuldtitel-Anleihen, Wechsel oder Schecks. Seine Verpflichtung besteht darin, den im Vertrag oder Schuldtitel festgelegten Zahlungsbetrag an den Inhaber oder Begünstigten zu leisten.