Die Baywa AG, ein international agierender Mischkonzern mit Schwerpunkt in den Bereichen Agrar, Energie und Bau, hat einen signifikanten Fortschritt in ihrer finanziellen Sanierung erzielt. Das Amtsgericht München hat den Restrukturierungsplan des Unternehmens offiziell bestätigt, was es der Baywa ermöglicht, ihre strategischen Erneuerungsmaßnahmen zügig weiterzuführen. Bereits am 15. Mai hatten die Gläubiger dem umfassenden Sanierungskonzept zugestimmt, nun erhielt der Plan auch die notwendige juristische Bestätigung.
Der altbewährte Konzern stand im Sommer 2024 vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Diese entstanden vor allem durch steigende Zinslasten auf milliardenschwere Kredite sowie ein defizitäres operatives Geschäft, das die Gewinnmargen stark belastete. Um dieser Situation angemessen zu begegnen, greift die Baywa auf das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zurück. Dieses rechtliche Instrumentarium ermöglicht Unternehmen, tiefgreifende Restrukturierungsmaßnahmen in die Wege zu leiten, ohne den formalen Weg der Insolvenz beschreiten zu müssen.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Insolvenzverfahren sind die Schritte innerhalb eines StaRUG-Verfahrens vertraulich und finden unter gerichtlicher Aufsicht statt. Das Amtsgericht München hat den ordnungsgemäßen Ablauf und die wesentliche Verkündung des Restrukturierungsplans bestätigt, was den Pfad für die kommenden Umstrukturierungsmaßnahmen abschließend ebnet.
Im Zuge des Sanierungsplans hat sich die Baywa AG entschieden, ihre internationale Präsenz neu auszurichten und bis 2028 umfassende Veränderungen vorzunehmen. Der Fokus liegt auf der Reduktion internationaler Aktivitäten, die nicht im Kerngeschäft des Unternehmens liegen. Ein zentraler Bestandteil dieses Plans ist der Verkauf großer Beteiligungen im Ausland, darunter auch die unlängst durchgeführte Veräußerung der Anteile an der Raiffeisen Ware Austria. Während das Unternehmen diese strategische Anpassung konsequent vorantreibt, warten Investoren und Analysten gespannt auf die verzögerte Offenlegung der Jahresbilanz. Bekannt ist bisher lediglich, dass der Nettoverlust zum Stichtag September 2024 die Höhe von 640 Millionen Euro überschritten hat.