Der Europäische Gerichtshof steht vor einer weitreichenden Entscheidung, die die Zukunft der europäischen Mindestlohnrichtlinie maßgeblich beeinflussen könnte. Gegenstand der rechtlichen Prüfung ist die Frage, ob das im Jahr 2022 beschlossene Regelwerk im Einklang mit den bestehenden Verträgen der Europäischen Union steht. Besonders Dänemark, das in dieser Angelegenheit von Schweden unterstützt wird, hat 2023 rechtliche Schritte gegen die Richtlinie unternommen.
Die dänische Regierung argumentiert, dass der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die EU zwar ermächtigt, Regelungen zu Arbeitsbedingungen zu verabschieden, nicht jedoch für die Entlohnung. Diese Position fand in den Schlussfolgerungen des Generalanwalts des Gerichtshofs vielfach Zustimmung, der empfahl, die Richtlinie für nichtig zu erklären. Es ist jedoch möglich, dass das endgültige Urteil des Gerichtshofs von dieser Empfehlung abweicht.
Würde der Gerichtshof die Richtlinie annullieren, könnte dies unmittelbar Auswirkungen auf die deutsche Mindestlohnpolitik haben. In Deutschland wurde diskutiert, ob die bestehenden nationalen Mindestlohnregelungen an die EU-Vorgaben angepasst werden sollten. Das aktuell geltende Mindestlohngesetz sieht eine Erhöhung des Stundensatzes von 12,82 Euro auf 13,90 Euro ab Januar und auf 14,60 Euro im darauffolgenden Jahr vor. Diese Regelungen könnten trotz der Forderungen der Gewerkschaften nach höheren Werten unangetastet bleiben.
Ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie ist die Förderung der Tarifverhandlungen, die durch die Erstellung eines entsprechenden Aktionsplans unterstützt werden soll. In Deutschland sind aktuell nur 50 Prozent der Arbeitnehmer durch Tarifverträge abgedeckt, was die Dringlichkeit dieser Maßnahme unterstreicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, den Aktionsplan bis Ende Dezember bei der EU-Kommission einzureichen, um die Tarifbindung zu fördern.
Experten äußern unterschiedliche Ansichten zu den potentiellen Folgen einer Nichtigkeitserklärung der Regelung. Arbeitsrechtsprofessor Adam Sagan warnt davor, dass eine solche Entscheidung die Sozialpolitik der Union erheblich beeinträchtigen könnte. Demgegenüber verweist Politikwissenschaftler Martin Höpner auf die bislang uneinheitliche Auslegung der Richtlinie, sieht aber Deutschland auch im Falle einer Ablehnung der dänischen Klage auf solidem Fundament. Unabhängig vom Urteil betont er die dringende Notwendigkeit, die Tarifabdeckung in Deutschland weiter zu stärken.