Das oberste Gericht Italiens, der Kassationshof in Rom, hat eine bedeutsame rechtliche Entscheidung getroffen, indem es der Auslieferung des mutmaßlichen Drahtziehers der Attacken auf die Nord-Stream-Gasleitungen, Serhij K., an die deutschen Justizbehörden zugestimmt hat. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die internationalen Beziehungen und die Rechtspflege im Fall der vor drei Jahren durchgeführten Sabotageakte haben. Die Anschläge, die sich auf die prestigeträchtigen Pipelines zwischen Deutschland und Russland richteten, erregten damals weltweit großes Aufsehen und lösten ernste Diskussionen über Energiesicherheit und geopolitische Konflikte aus.
Serhij K., ein 49-jähriger ukrainischer Staatsbürger, wird demnächst an die deutsche Polizei übergeben und erwartet, sich vor einem Hamburger Gericht der Anklage zu stellen. Die Ermittlungen der deutschen Behörden legen nahe, dass er die Sabotageakte auf die Nord-Stream-Pipelines im September 2022 federführend koordiniert haben soll. Der Generalbundesanwalt wirft ihm dabei das gemeinschaftliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die verfassungsfeindliche Sabotage vor. Trotz der Schwere der Vorwürfe bestreitet Serhij K. alle Anschuldigungen mit Nachdruck und hat als Form des Protests bereits einen Hungerstreik initiiert.
Die Entscheidung des Kassationshofs kam nach intensiven juristischen Auseinandersetzungen zustande, insbesondere nachdem eine erste Erlaubnis zur Auslieferung aufgrund von Verfahrensfehlern ausgesetzt worden war. Diese Entwicklungen verdeutlichen die komplexen rechtlichen Herausforderungen in internationalen Auslieferungsverfahren. Obgleich die Möglichkeit einer Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte besteht, hat Serhij K.s Anwalt Nicola Canestrini bisher von diesem Schritt abgesehen, was auf eine strategische Abwägung der Chancen und Risiken im weiteren Verlauf des Falles hindeutet.
Serhij K. war aufgrund seiner häufigen Reisen durch Europa und letztendlich durch einen europäischen Haftbefehl ins Visier der Behörden geraten. Seine Verhaftung erfolgte im August im Hinterland von Rimini, und seither wird er unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in italienischer Haft gehalten. Parallel dazu hat die polnische Justiz die Auslieferung eines weiteren Verdächtigen, ebenfalls eines Ukrainers, abgelehnt. Diese Entscheidung öffnet möglicherweise die Tür zu einem alternativen Weg der gerichtlichen Aufarbeitung dieses komplexen Falles, der weiterhin die internationale Gemeinschaft beschäftigt.