16. September, 2026

Auflassungsvormerkung

Auflassungsvormerkung ist ein Begriff aus dem deutschen Immobilienrecht, der sich auf eine grundbuchlich eingetragene Eintragung bezieht, die vor der endgültigen Übertragung des Eigentums an einer Immobilie vorgenommen wird. Diese Vormerkung dient dazu, das Interesse eines potenziellen Käufers an der Immobilie zu schützen und sicherzustellen, dass er das Eigentum ungestört übertragen bekommt.

Die Auflassungsvormerkung wird in das Grundbuch eingetragen und informiert darüber, dass ein Kaufvertrag über die betreffende Immobilie abgeschlossen wurde. Dadurch wird das Vorkaufsrecht des Käufers geschützt und Dritte werden über den bestehenden Anspruch informiert. Dies gibt dem Käufer die Sicherheit, dass die Immobilie nicht ohne sein Einverständnis an Dritte verkauft oder belastet werden kann.

Der Zweck der Auflassungsvormerkung besteht darin, den Übergang des Eigentums an einer Immobilie zu sichern. Sie dient als rechtlicher Schutz, insbesondere wenn die endgültige Eigentumsübertragung einige Zeit in Anspruch nimmt, beispielsweise aufgrund von noch ausstehenden Zahlungen oder behördlichen Genehmigungen.

Die Eintragung der Auflassungsvormerkung erfolgt auf Antrag des Käufers und erfordert die Zustimmung des Verkäufers. Damit wird der Kaufvertrag auf dem Weg zur endgültigen Übertragung des Eigentums rechtlich abgesichert. Die Vormerkung bleibt solange bestehen, bis das Eigentum im Rahmen des Vollzugs der Auflassung auf den Käufer übertragen wurde.

Im deutschen Grundbuchrecht ist die Auflassungsvormerkung ein wichtiger Schritt im Immobilientransaktionsprozess. Sie gibt dem Käufer die Sicherheit, dass seine Rechte an der Immobilie geschützt sind und erleichtert die Planung und Finanzierung des zukünftigen Eigentümers. Die Auflassungsvormerkung ist eine gängige Praxis in Deutschland und ein wichtiger Bestandteil des Immobilienhandels.