25. November, 2025

Politik

Ataman drängt auf längere Fristen im Kampf gegen Diskriminierung

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes fordert deutlich mehr Zeit für Beschwerden. Die aktuelle Zweimonatsfrist verhindere effektiven Rechtsschutz – vor allem in Fällen sexueller Belästigung.

Ataman drängt auf längere Fristen im Kampf gegen Diskriminierung
Ferda Ataman will die Beschwerdefrist bei Diskriminierung auf zwölf Monate verlängern – vor allem zum Schutz von Betroffenen sexueller Belästigung.

Die aktuelle Regelung setzt Betroffene unter Druck

Ferda Ataman will die Beschwerdefrist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von zwei Monaten auf zwölf Monate ausweiten. Für viele Betroffene sei die kurze Frist ein Hinderungsgrund, überhaupt aktiv zu werden. Diskriminierungserfahrungen müssten verarbeitet, dokumentiert und rechtlich eingeordnet werden – Prozesse, die Zeit benötigen.

Die Zweimonatsfrist zwingt Betroffene dagegen zu schnellen Schritten, die häufig in rechtliche Auseinandersetzungen münden. Aus Sicht Atamans steigert das den Konfliktdruck und erschwert gütliche Lösungen.

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Europäische Vergleichsstandards sprechen für mehr Zeit

Ataman verweist darauf, dass viele europäische Staaten erheblich längere Fristen kennen – drei bis fünf Jahre seien üblich. Deutschland rangiert mit seiner kurzen Regelung am unteren Ende des Spektrums. Eine Frist von zwölf Monaten würde Betroffenen ermöglichen, Beratung zu suchen, emotionale Belastungen zu ordnen und Entscheidungen fundiert zu treffen.

Gleichzeitig sieht Ataman Vorteile für Arbeitgeber: Unternehmen hätten mehr Zeit, interne Konflikte zu lösen und Streitfälle außergerichtlich zu bereinigen. Das könne Prozesse verkürzen und Kosten reduzieren.

Sexuelle Belästigung offenbart die Schwächen des Systems

Besonders kritisch sieht Ataman die Situation bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Während etwa nach einem Verkehrsunfall drei Jahre Zeit bleiben, um rechtliche Schritte einzuleiten, endet die Frist bei Belästigung oder Diskriminierung nach zwei Monaten. Die Diskrepanz sei weder sachlich noch rechtlich nachvollziehbar.

Opfer sexueller Belästigung zögerten verständlicherweise oft, formell vorzugehen – sei es aus Angst, Scham oder Sorge um berufliche Konsequenzen. Eine längere Frist würde die Hürde senken und den Zugang zu Rechtsmitteln verbessern.

Das AGG stößt an strukturelle Grenzen

Das AGG verpflichtet Betroffene, innerhalb von zwei Monaten Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz oder Entschädigung einzufordern. Wer die Frist versäumt, verliert dauerhaft seinen Anspruch. Die Regelung stammt aus einer Zeit, in der der Gesetzgeber schnelle Klärungen forcieren wollte. Doch in der Praxis führt sie häufig zu stiller Resignation statt zu Streitbeilegung.

Eine Reform würde die Balance neu justieren: weniger Zeitdruck, mehr Handlungsspielraum und ein stärkerer Fokus auf außergerichtliche Lösungen.

Eine Debatte mit politischen und juristischen Folgen

Atamans Vorstoß wird politische Widerstände auslösen. Kritiker könnten argumentieren, dass längere Fristen Unternehmen belasten oder Beweisführungen erschweren. Befürworter sehen darin hingegen einen notwendigen Schritt, um das AGG an die Realität moderner Arbeitswelten anzupassen.

Die Diskussion berührt damit Grundfragen des Arbeitsrechts: Welchen Schutz brauchen Betroffene? Wie viel Verantwortung tragen Arbeitgeber? Und wie lässt sich Gerechtigkeit herstellen, ohne die Rechtssicherheit zu untergraben?

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