Im Lichte des spektakulären Einbruchs in eine Filiale der Sparkasse in Gelsenkirchen hat Daniel Kuhlmann, der Anwalt der betroffenen Kunden, scharf die Mängel in der Sicherheitstechnologie des Kreditinstituts kritisiert. Eine umfassende Analyse eines renommierten Experten hat enthüllt, dass der Einbruch durch den Einsatz modernster Sicherheitstechniken hätte verhindert werden können. Besonders hebt Kuhlmann die fehlenden Bewegungsmelder und den sogenannten Wandschutz hervor. Letzterer bezeichnet eine spezielle Netzstruktur, die den Tresorraum absichert und bei unautorisiertem Zutritt einen Alarm auslöst.
Die Sparkasse versichert derweil, dass ihre Sicherheitsvorkehrungen dem gegenwärtigen Stand der Technik entsprechen. Sie hat jedoch bislang vermieden, sich zu den konkreten Vorwürfen im Detail zu äußern. Um für seine Mandanten Schadensersatz in voller Höhe zu erlangen, hat Kuhlmann inzwischen beim Landgericht Essen drei exemplarische Klagen eingereicht. Eine offizielle Bestätigung des Klageeingangs liegt bislang noch nicht vor, da die Dokumente zunächst zugestellt werden müssen.
Der Einbruch, der im Dezember stattfand, hinterließ einen erheblichen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe, nachdem die Täter die bestehenden Sicherungssysteme kunstvoll überwanden und über 3.100 Schließfächer plünderten. Trotz intensiver Ermittlungen und bisher 600 eingegangener Hinweise fehlt den Behörden weiterhin ein entscheidender Hinweis, der zur Aufklärung des Verbrechens führen könnte.
Ein weiterer Diskussionspunkt liegt in der begrenzten Versicherungssumme der Schließfächer, die lediglich bis zu einem Wert von 10.300 Euro abgesichert sind. In den drei exemplarischen Klagefällen sind jedoch wesentlich höhere Werte betroffen, darunter lebenslange Ersparnisse und wertvolle Objekte wie Uhren und Gold, deren Existenz und Wert akribisch dokumentiert sind. In Anbetracht dieser Umstände strebt der Anwalt eine schnelle außergerichtliche Einigung an. Hierbei könnte ein gerichtliches Mediationsverfahren eine konstruktive Lösung bieten, um die Geschädigten zeitnah und angemessen zu entschädigen.