Sieg für Alphabet, Dämpfer für Washington
Das US-Justizministerium wollte Google zwingen, sich von Chrome und Android zu trennen. Richter Amit Mehta wies diese Forderung ab – die Regierung sei zu weit gegangen.
Damit scheiterte ein Versuch, den Tech-Giganten an seiner empfindlichsten Stelle zu treffen: seinen Plattformen. Für Alphabet-Anleger war das ein Befreiungsschlag, die Aktie sprang im nachbörslichen Handel um mehr als sieben Prozent nach oben.
Ende des Alleingangs – aber kein Ende des Monopols
Ganz ungeschoren kam Google jedoch nicht davon. Mehta untersagte exklusive Verträge, mit denen sich Google über Jahre die Vorherrschaft in der Suche gesichert hat.
Die milliardenschweren Vereinbarungen mit Apple oder Mozilla bleiben zwar möglich, doch künftig wird genauer hingesehen, wenn Google versucht, seine Dienste als Standard durchzusetzen. Einen verpflichtenden Auswahl-Bildschirm für Suchmaschinen – wie in der EU – lehnte der Richter dagegen ab.

Geteilte Daten für die Konkurrenz
Eine zentrale Auflage betrifft den Umgang mit Daten. Google muss Teile seines Such-Index und bestimmte Nutzungsinformationen mit Rivalen wie Microsoft Bing, DuckDuckGo oder neuen KI-Anbietern wie OpenAI und Perplexity teilen.
Für das Justizministerium ist das ein kleiner, aber symbolischer Sieg: Erstmals zwingt ein Gericht Google, seine Datenbasis nicht länger exklusiv auszuwerten. Für Wettbewerber könnte das der Türöffner in einen Markt sein, der bislang fast vollständig von Google dominiert wird.
Die Rolle der KI
Besonders brisant: Der Richterspruch berücksichtigt nicht nur klassische Suchmaschinen, sondern auch Künstliche Intelligenz. Dienste wie Gemini oder ChatGPT greifen auf ähnliche Datenstrukturen zurück.
Dass Google hier Informationen teilen muss, zeigt, wie eng Justiz und Politik das KI-Geschäft mit den Fragen der Marktmacht verknüpfen. Vize-Justizministerin Abigail Slater sprach von einem Schritt, um Innovation im KI-Sektor zu fördern.
Börse atmet auf – Analysten bleiben skeptisch
Während Investoren das Urteil als Entwarnung feierten, sprechen Experten von einem Pyrrhussieg.
„Am Ende ändert sich nichts“, kommentierte Analyst Gene Munster, „Google behält Chrome, behält Android, behält die Kontrolle.“
Für die US-Regierung bleibt immerhin der Teilerfolg, dass das Gericht Googles Macht offiziell begrenzt und die Datenweitergabe erzwingt.
Der nächste Akt folgt
Google selbst kündigte bereits Berufung an. Der Konzern will nicht hinnehmen, sensible Daten an Wettbewerber weiterzugeben. Gleichzeitig prüft auch die Regierung, ob sie ihrerseits neue juristische Schritte einleitet. Damit ist klar: Das Verfahren ist nicht beendet, sondern verschiebt sich nur in die nächste Instanz.
Das könnte Sie auch interessieren:
