17. Oktober, 2025

Politik

Abgeschlossenes Auslieferungsverfahren bei Nord-Stream-Verdachtsfall sorgt für Kontroversen

Die polnische Justiz hat kürzlich eine wichtige Entscheidung im Zusammenhang mit dem Fall des 46-jährigen ukrainischen Staatsbürgers Wolodymyr Z. getroffen. Dieser steht im Verdacht, an den Sabotageakten der Nord-Stream-Pipelines beteiligt gewesen zu sein. Ein Gericht in Warschau entschied, dass Wolodymyr Z. nicht an Deutschland ausgeliefert werden darf, da der deutsche Auslieferungsantrag als unzureichend eingestuft wurde. Das Gericht stellte fest, dass es an detaillierten Beweisen fehlt, die den Vorwürfen Substanz verleihen könnten. Diese Entscheidung bleibt jedoch anfechtbar.

Wolodymyr Z. wurde in der Nähe von Warschau festgenommen. Er soll als ausgebildeter Taucher eine zentrale Rolle bei der Anbringung von Sprengsätzen an den Nord-Stream-Pipelines in der Nähe der Insel Bornholm gespielt haben. Die deutschen Behörden beschuldigen ihn schwerwiegender Straftaten, darunter Sprengstoffexplosionen und Sabotage. Trotz dieser Vorwürfe äußerte sich der polnische Premierminister Donald Tusk positiv über die Entscheidung des Gerichts und bezeichnete sie als eine Maßnahme im nationalen Interesse. Er erklärte den Fall für abgeschlossen, was auf Polens bislang kritische Haltung gegenüber dem Pipeline-Projekt verweist.

Neben dem Fall von Wolodymyr Z. gab es auch Entwicklungen in einem parallelen Auslieferungsverfahren gegen einen angeblichen Komplizen, Serhij K., das in Italien gestoppt wurde. Auch hier wurde die Auslieferung aufgrund von Verfahrensfehlern vom Kassationshof in Italien rückgängig gemacht.

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines im Jahr 2022 sorgten weltweit für Schlagzeilen, da mehrere Explosionen die Pipelines stark beschädigten und die Gaslieferungen unterbrachen. Dies führte zu weitreichenden internationalen Ermittlungen, obwohl Dänemark und Schweden ihre Untersuchungen frühzeitig einstellten. Der Versuch der polnischen Behörden, Wolodymyr Z. bereits im Jahr 2024 zu verhaften, war gescheitert, da er aufgrund eines fehlenden Schengen-Eintrags unerkannt nach Deutschland einreisen konnte und in seine Heimat floh. Erst bei seiner erneuten Einreise nach Polen wurde er festgenommen. Die unzureichende Dokumentation führte jedoch letztendlich zu seiner Freilassung durch das Gericht.