Es ist ein regulatorischer Super-GAU, der in der Geschichte der Bundesnetzagentur (BNetzA) seinesgleichen sucht. Die im Jahr 2019 durchgeführte Auktion der 5G-Frequenzen, die dem Staat rund 6,5 Milliarden Euro einbrachte, steht vor der kompletten Rückabwicklung. Das Fundament für dieses Szenario legte das Verwaltungsgericht Köln im Sommer 2024 mit einem Urteil, das die Versteigerung für unrechtmäßig erklärte.
Die Konsequenzen sind gravierend: Aktuell werden die modernen Mobilfunknetze im Bereich von 2,0 und 3,6 Gigahertz ohne valide rechtliche Grundlage betrieben. Das Risiko liegt nun vollständig beim Bund und den Netzbetreibern.
Ein aktuelles Gutachten des Regensburger Juraprofessors Jürgen Kühling verschärft die Lage drastisch. Sollte die BNetzA nicht unverzüglich gegensteuern, droht die zwingende Rückzahlung der Auktionserlöse an die Telekommunikationskonzerne.
Politische Einflussnahme hat die Rechtsgrundlage der 5G-Auktion zerstört
Der Kern des juristischen Problems liegt in der Verletzung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Verkehrsministerium unter der damaligen Führung von Andreas Scheuer (CSU) massiv auf die Rahmenbedingungen der Versteigerung Einfluss genommen hatte. Diese politische Intervention führte dazu, dass die BNetzA als befangen eingestuft wurde.
Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig und lässt wenig Interpretationsspielraum. Laut Kühling, der im Auftrag der EWE Tel handelte, führt an einer Wiederholung der Frequenzvergabe eigentlich kein Weg vorbei.
Dies würde bedeuten, dass alle Verwaltungsakte seit November 2018, einschließlich der Zuteilungsbescheide, aufgehoben werden müssten. Die digitale Infrastruktur Deutschlands läuft somit aktuell auf rechtlichem Glatteis.

Der Oldenburger Versorger EWE besitzt einen wirkmächtigen Hebel zur Vollstreckung
Die treibende Kraft in diesem Verfahren ist die Oldenburger Netzgesellschaft EWE. Als Klägerin verfügt sie über die Möglichkeit, per Zwangsvollstreckung die Aufhebung der Bescheide durchzusetzen. EWE-Chef Norbert Westfal hat damit ein Druckmittel in der Hand, das die großen Netzbetreiber und die Behörde gleichermaßen in die Enge treibt.
Eine Neuauflage der Auktion wäre ökonomisch fatal. Die Marktdynamik hat sich seit 2019 gedreht: Die Euphorie ist verflogen, die Endkundenpreise sind rückläufig und industrielle Anwendungen skalieren langsamer als erhofft. Es ist höchst zweifelhaft, ob eine neue Versteigerung annähernd die ursprüngliche Summe von 6,5 Milliarden Euro erzielen würde.
Zudem steht das Engagement von 1&1 auf dem Spiel. Gründer Ralph Dommermuth investierte eine Milliarde Euro für den Aufbau eines vierten Netzes. Ob dieses Kapital bei einer Neuausschreibung erneut fließen würde, ist angesichts der veränderten Marktbedingungen mehr als fraglich.
Eine regulatorische Einigung ist der einzige Ausweg aus dem Milliarden-Risiko
Um das Szenario einer Rückzahlung und Neuauktion abzuwenden, forciert EWE eine außergerichtliche Einigung. Im Zentrum steht die Forderung nach einer faktischen Diensteanbieterverpflichtung. Westfal verlangt diskriminierungsfreie Angebote, die alternative Anbieter mit dem Vertrieb der Netzbetreiber gleichstellen.
Zusätzlich wird ein Verbot von Vergeltungsmaßnahmen gegen beschwerdeführende Unternehmen gefordert sowie das Recht für 1&1, als vierter Netzbetreiber auch zugekaufte Leistungen weiterzuvertreiben. Dies würde den Wettbewerb im engen deutschen Markt signifikant beleben.
Die BNetzA steht nun unter Zugzwang, diesen Kompromiss zu moderieren. Scheitert die Vermittlung, droht nicht nur ein finanzielles Debakel für den Bund, sondern auch ein massiver Rückschlag für den ohnehin schleppenden Digitalstandort Deutschland.


