17. September, 2025

16 Jahre krank – und niemand merkte es: Was Unternehmen jetzt lernen müssen

Der Fall einer Lehrerin, die jahrelang ohne Kontrolle krankgeschrieben wurde und weiter volles Gehalt erhielt, legt ein massives Aufsichtsversagen offen. Wie lassen sich Krankenstände effektiv steuern, Missbrauch vermeiden und gleichzeitig Fürsorgepflichten wahren?

16 Jahre krank – und niemand merkte es: Was Unternehmen jetzt lernen müssen
16 Jahre Krankschreibung ohne Kontrolle: Der Fall einer NRW-Lehrerin zeigt, wie fehlende Aufsicht zu einem millionenschweren Schaden für den Steuerzahler führen kann.

Ein Skandal als Lehrstück

Eine verbeamtete Lehrerin in Nordrhein-Westfalen reichte über 16 Jahre hinweg Krankschreibungen ein – und kassierte weiter ihr Gehalt. Weder Schulministerium noch Personalverwaltung griffen konsequent ein. Stattdessen wurden Unterlagen falsch verbucht, Kontrollmechanismen ignoriert.

Erst jetzt laufen Disziplinarverfahren – viel zu spät. Für Unternehmen in der Privatwirtschaft stellt sich die Frage: Wie lässt sich verhindern, dass Langzeitausfälle unbemerkt zu einem kostspieligen Dauerzustand werden?

Nähe statt Distanz

Arbeitsrechtler raten, frühzeitig Kontakt zu kranken Mitarbeitern zu halten. Ein Anruf, eine Karte, kleine Gesten – all das signalisiert Wertschätzung und Zugehörigkeit.

Wer sich eingebunden fühlt, überlegt zweimal, ob er Kollegen dauerhaft hängen lässt. Gleichzeitig wird sichtbar, ob jemand aktiv an seiner Genesung mitwirkt oder sich dem entzieht.

Ursachen ernst nehmen

Nicht jeder Krankenstand ist Missbrauch. Oft stecken strukturelle Probleme dahinter: Überlastung, fehlende Flexibilität, psychische Belastungen. Gerade bei psychischen Erkrankungen verlängern sich Ausfälle, weil Therapieplätze fehlen und Diagnosen zu spät gestellt werden.

Unternehmen, die Kooperationen mit Ärzten oder digitalen Gesundheitsdiensten eingehen, können Wartezeiten verkürzen und Ausfälle reduzieren.

Kontrolle ist Pflicht, nicht Kür

Das Entgeltfortzahlungsgesetz verlangt Krankmeldungen erst ab dem vierten Tag. Firmen dürfen aber bereits am ersten Tag ein Attest verlangen – und sollten von diesem Recht Gebrauch machen.

Weigert sich ein Mitarbeiter, eine amtsärztliche Untersuchung anzutreten, kann der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen. So entsteht Klarheit: Ernsthafte Erkrankung oder Missbrauch?

Verwaltungslücken teuer wiegen

Ein häufig übersehener Punkt: Folgeerkrankungen. Viele Arbeitgeber zahlen länger als die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen, weil sie nicht prüfen, ob die Ausfälle medizinisch zusammenhängen.

Eine einfache Vorerkrankungsanfrage bei der Krankenkasse könnte unnötige Kosten verhindern – wird aber oft aus Unsicherheit unterlassen.

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