Die Bafin greift durch. Am 14. Mai 2025 verhängte die Finanzaufsicht eine Geldbuße in Höhe von 110.000 Euro gegen die Donner & Reuschel AG. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), konkret gegen die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung des Zielmarktes bei Finanzprodukten.
Auch wenn der Fehler bereits aus dem Jahr 2021 stammt und nach Aussage der Bank keine Kunden unmittelbar geschädigt wurden, blieb die Aufsicht kompromisslos.
Verpasste Zielmarktprüfung – Pflichtverletzung ohne materielle Schäden
Worum geht es konkret? Banken und Wertpapierdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob sich die Rahmenbedingungen für ihre Finanzprodukte verändert haben – Stichwort Zielmarktüberprüfung.
Hintergrund dieser Vorschrift ist der Anlegerschutz: Produkte sollen nur solchen Kunden angeboten werden, für die sie tatsächlich geeignet sind. Ändern sich Marktbedingungen, Risikoprofile oder Kundenbedürfnisse, muss reagiert werden.
Bei Donner & Reuschel wurde genau diese vorgeschriebene Überprüfung für ein hauseigenes Produkt 2021 nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Nach § 80 Abs. 10 Satz 1 WpHG gilt diese Pflicht ausdrücklich. Die Bafin wertete das Unterlassen trotz fehlender Kundenschäden als formalen, aber relevanten Verstoß.
Das Damoklesschwert der Regulierung
Der Bußgeldrahmen ist dabei bemerkenswert weit gefasst: Theoretisch kann die Bafin bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Jahresumsatzes ansetzen. Im aktuellen Fall blieb die Behörde jedoch im unteren Bereich des möglichen Strafmaßes.
Die Höhe von 110.000 Euro signalisiert: Es geht um die Einhaltung von Standards – auch ohne manifeste finanzielle Folgen für Kunden.
Donner & Reuschel selbst gibt sich einsichtig. Auf Anfrage erklärte ein Sprecher, man habe den Regelverstoß nach einer mehrjährigen Routineprüfung selbst eingeräumt und die Aufsicht entsprechend informiert.
"Nach dem Selbstverständnis unseres Hauses sind gesetzliche Vorschriften ausnahmslos zu befolgen. Die Kundeninteressen genießen höchste Priorität", betonte das Institut.
Interne Abläufe seien inzwischen angepasst worden, Folgeprüfungen hätten keine weiteren Beanstandungen ergeben.
Bafin verfolgt Präventionsstrategie
Der Fall zeigt erneut, wie strikt die Bafin inzwischen bei der Überwachung von Marktteilnehmern agiert – selbst bei rückwirkenden Pflichtverletzungen ohne unmittelbare Schadensfälle.
Die Zielmarktdefinition ist dabei längst mehr als nur regulatorische Formsache. Sie gilt als Herzstück der MiFID-II-Regeln in der EU, die den Vertrieb von Finanzprodukten schärfer kontrollieren sollen. Institutionen wie Donner & Reuschel, die sich auf vermögende Privatkunden und institutionelle Anleger fokussieren, stehen hier besonders im Blickpunkt der Aufsicht.
Die Bafin unter Präsident Mark Branson verfolgt seit Monaten eine deutlich offensivere Gangart. Besonders die Einhaltung der zahlreichen formalen Pflichten nach WpHG und KWG wird akribisch kontrolliert. Dabei sind selbst Verstöße, die in der Praxis keine Schäden verursachen, nicht länger nur Randnotizen.
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