19. März, 2025

Wirtschaft

Wichtige Weichenstellung: Bundesarbeitsgericht prüft Überstundenvergütung für Teilzeitkräfte

Wichtige Weichenstellung: Bundesarbeitsgericht prüft Überstundenvergütung für Teilzeitkräfte

Teilzeitarbeitnehmer dürfen gespannt auf eine wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts blicken. Im Fokus steht der Zugang zu Überstundenzuschlägen für diese Beschäftigungsgruppe, die im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten oft eine Benachteiligung erfahren. Inken Gallner, die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichtes, unterstrich bei der Präsentation des Jahresberichts die Tragweite der anstehenden Verhandlung, die zahlreiche Tarifverträge betrifft und damit weitreichende Folgen für den deutschen Arbeitsmarkt haben könnte. Mehr als zwölf Millionen Teilzeitbeschäftigte könnten de facto von der Entscheidung profitieren.

Die Rechtsprechung wird anhand eines Falles von Lufthansa CityLine exemplifiziert, der bereits juristische Kreise bis hin zum Europäischen Gerichtshof zog. Dort wurde eine Diskriminierung aufgrund einer Regelung festgestellt, nach der Teilzeitbeschäftigte erst nach Überschreiten der Vollzeitstundenzahl Anspruch auf Zuschläge für Mehrarbeit haben. Ein solcher Präzedenzfall könnte finanzielle Auswirkungen für all jene haben, die in Teilzeit arbeiten und regelmäßig Überstunden leisten.

Gallner gab auch einen Ausblick auf weitere brisante Themen, die das Gericht dieses Jahr beschäftigen werden, darunter die kontrovers diskutierte einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitsbereich. Die Zahl der eingegangenen Verfahren am Bundesarbeitsgericht ist dabei im letzten Jahr nur unerheblich angestiegen, ein Zeichen dafür, dass die Konjunktur die Anzahl arbeitsrechtlicher Konflikte bislang niedrig hielt. Die Präsidentin sieht aufgrund des Arbeitnehmermarktes auch keine Trendumkehr in naher Zukunft.

Neben den zukunftsweisenden Urteilen zu Gleichbezahlung von Frauen und Nachtarbeitszuschlägen in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, beschäftigte sich das Gericht auch mit außergewöhnlichen Fällen, wie dem Anspruch einer Yoga-Priesterin auf den Mindestlohn. In Sachen Nachtarbeitszuschläge haben einige Arbeitsgerichtsentscheidungen bereits zu Verfassungsbeschwerden geführt, was bei diesem Thema zu einer Klageflut führte.

Anlässlich des 70-jährigen Bestehens des Bundesarbeitsgerichts ist laut Gallner ein Symposium mit Fokus auf europäisches Recht geplant.