12. Dezember, 2024

Politik

Was sich ab Dezember 2024 ändert

Ab Dezember treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen betreffen. Ob vereinheitlichte Ladekabel, Steuererleichterungen oder steigende Preise – wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Was sich ab Dezember 2024 ändert
Mit der Erhöhung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags profitieren Steuerzahler rückwirkend ab Januar 2024 – ein kleiner Lichtblick angesichts steigender Lebenshaltungskosten.

Einheitliche USB-C-Ladekabel

Ab dem 1. Dezember 2024 wird es in der EU zur Pflicht, dass Smartphones, Tablets und andere mobile Geräte mit einem USB-C-Anschluss ausgestattet sind. Diese Regelung soll Verbraucher entlasten und Elektroschrott reduzieren, indem ein einziges Ladekabel für viele Geräte genutzt werden kann.

Die EU schätzt, dass dadurch jährlich bis zu 200 Millionen Euro an unnötigen Kabelanschaffungen eingespart werden könnten. Hersteller haben sich vorbereitet, doch nicht alle sind zufrieden: Insbesondere Anbieter, deren Produkte bisher auf proprietäre Anschlüsse setzen, mussten ihre Designs anpassen. Für Verbraucher bedeutet dies mehr Komfort und weniger Kabelsalat im Alltag.

Die USB-C-Pflicht ab Dezember 2024 soll Elektroschrott reduzieren und den Verbrauchern das Leben erleichtern – ein Schritt, der jährlich bis zu 200 Millionen Euro einsparen könnte.

Bahntickets: Preissteigerung im Fernverkehr

Bahnkunden müssen tiefer in die Tasche greifen. Ab Dezember 2024 erhöht die Deutsche Bahn ihre Preise im Fernverkehr. Flexpreise steigen im Schnitt um 5,9 Prozent, Zeitkarten um 5,9 Prozent und die BahnCard 100 sogar um 6,6 Prozent.

Die Bahn begründet diese Erhöhungen mit gestiegenen Energie- und Betriebskosten. Umweltverbände kritisieren die Maßnahme, da höhere Preise den Anreiz, auf klimafreundliche Verkehrsmittel umzusteigen, verringern könnten. Pendler und Vielfahrer dürften die Preissteigerungen besonders spüren.

Grundfreibetrag: Mehr Netto durch höhere Freibeträge

Ab Dezember profitieren Steuerzahler von einem erhöhten Grundfreibetrag. Dieser steigt für Alleinstehende um 180 Euro auf 11.784 Euro und für Verheiratete um 360 Euro auf 23.568 Euro. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben und beträgt künftig 6.612 Euro – ein Plus von 228 Euro.

Diese Änderungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2024 und werden bei der Gehaltsabrechnung im Dezember berücksichtigt. Für viele Arbeitnehmer bedeutet das eine leicht höhere Auszahlung, gerade rechtzeitig zur Weihnachtszeit.

Experten bewerten die Anpassung als notwendig, um der Inflation entgegenzuwirken und Haushalte zu entlasten.


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Weihnachtsbäume: Preise steigen auch hier

Selbst der Weihnachtsbaum bleibt von der Preisentwicklung nicht verschont. Experten prognostizieren, dass Kunden dieses Jahr zwischen 22 und 30 Euro pro laufendem Meter zahlen müssen – ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr.

Die Gründe dafür sind vielfältig: Gestiegene Transport- und Produktionskosten treffen auf eine geringere Verfügbarkeit. Trockenheit und Hitzeperioden der vergangenen Jahre haben die Anbauflächen reduziert, was das Angebot verknappt.