Das Bundesamt für Justiz hat eine neue Etappe im Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Eon Energy Solutions eröffnet. Mit der Veröffentlichung der Sammelklage im Klageregister wird nun Betroffenen die Möglichkeit gegeben, ihre Ansprüche zu registrieren und Teil der kollektiven Rechtsverfolgung zu werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Weg für Konsumenten und kleine Unternehmen zu ebnen, ihre Interessen gegenüber der Fernwärmeversorgungsgesellschaft geltend zu machen.
Im November reichte der vzbv die entsprechende Klage beim Oberlandesgericht Hamm ein. Der Kern der Auseinandersetzung: Eine Serie von Preissteigerungen durch Eon Energy Solutions, welche der Verbraucherzentrale zufolge nicht zu rechtfertigen sind. Die Klageabsicht ist deutlich – es geht darum, eine rückwirkende Anpassung der Abrechnungen zu erreichen, inklusive einer Erstattung durch Eon an die Kunden.
Eon selbst hat auf die Vorwürfe reagiert und betont, dass die Preis Festsetzung gesetzlichen Vorgaben entspricht und transparent nachvollziehbar sei, gestützt auf Daten des Statistischen Bundesamtes. Die Sprecher des Unternehmens räumten ein, sich der Belastungen der Kunden bewusst zu sein, wiesen jedoch die Verantwortung für die hohen Energiepreise der letzten Jahre von sich, indem sie diese als marktbedingt und somit außerhalb ihres Einflussbereichs beschrieben.
Die Verbraucherschützer führten exemplarisch an, dass im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl in Nordrhein-Westfalen die Preissteigerung besonders signifikant gewesen sei: Eine Erhöhung des Brutto-Arbeitspreises von 6,18 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2020 auf 23,24 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2022 veranschaulicht das Ausmaß der beanstandeten Preiserhöhungen.
Mit der Fokussierung auf die Preisentwicklungen und den damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen für Verbraucherinnen, Verbraucher und kleine Unternehmen setzt der vzbv ein klares Signal bezüglich der Transparenz und Fairness in der Energieversorgung.