19. März, 2025

Wirtschaft

Verlängerter Atemzug für Gaskunden: Mehrwertsteuersenkung bleibt bis Ende März

Verlängerter Atemzug für Gaskunden: Mehrwertsteuersenkung bleibt bis Ende März

In der angespannten Lage des Energiemarktes vor dem Hintergrund des Konflikts in der Ukraine, der zu steigenden Preisen bei Gas und Wärme geführt hat, können sich Verbraucher in Deutschland etwas länger auf finanzielle Erleichterungen einstellen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat entschieden, die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eingebrachte Mehrwertsteuersenkung auf Gas nicht, wie ursprünglich geplant, Ende Februar, sondern erst Ende März zurückzufahren.

Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der wirtschaftliche Belastungen für Bürger und Unternehmen sich summierten und der Bedarf nach Unterstützung in der Heizperiode besonders hoch ist. Die Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent hatte die Bundesregierung als schnelle Entlastungsmaßnahme nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine eingeführt. Die Fraktion der Sozialdemokraten sieht in der Ausdehnung des vergünstigten Steuersatzes eine bedeutende Erleichterung für die Konsumenten bis zum Ausklang der kälteren Monate.

Für kommunale Energieanbieter ist das Vorgehen ebenso ein Grund zur Zufriedenheit. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung kommunaler Unternehmen, hob die Notwendigkeit der beschlossenen Maßnahmen hervor, indem er die Beendigung der Unsicherheit lobte. Die befürchtete Steuererhöhung hätte demnach die Kosten für Gas und Strom unmittelbar wieder in die Höhe getrieben, was im Gegensatz zu den diskutierten Wirtschaftshilfen gestanden hätte.

Das überarbeitete Wachstumschancengesetz wartet noch auf die Absegnung von Bundestag und Bundesrat. Ob die Unterstützung dafür seitens der Union kommt, bleibt eine offene Frage. Ungeachtet der Entscheidungen in den Parlamentskammern wird die Steuersenkung, gemäß dem bestehenden Umsatzsteuergesetz, ohnehin mit dem Ende des März hinwegschwinden.