Im neuesten Vorstoß des Tesla-Boards wird erkennbar, dass der Rückhalt für CEO Elon Musk unerschütterlich bleibt. Trotz des Gegenwinds aus der Rechtsprechung und dem Automarkt unterbreitet der Vorstand den Aktionären erneut das Angebot eines Vergütungsplans, der mit rund 47 Milliarden US-Dollar als der größzügigste in der Unternehmenshistorie gilt.
Diese Entscheidung erfolgt, nachdem ein Gericht in Delaware vor weniger als drei Monaten ebendiesen Vergütungsplan aufgrund unangemessen hoher Bezahlung und mangelnder Transparenz für die Aktionäre, die ihn 2018 genehmigt hatten, für nichtig erklärte. Um dem Gerichtsbeschluss entgegenzukommen und die Aktionäre von der Neugenehmigung zu überzeugen, bemüht sich Tesla nun, eingehendere Informationen über die Entwicklung dieses Vergütungsplans bereitzustellen.
Die Aktionäre sollen über den Plan abstimmen, während zugleich der Druck auf das Unternehmen wächst. Sorgen bereiten vor allem der Rückgang der Verkäufe und der starke Einbruch des Aktienkurses, der dieses Jahr um mehr als ein Drittel nachgab. Zudem hatte Musk bislang keinen überzeugenden Plan vorgelegt, um den Schwung des Elektroautoherstellers wiederzubeleben.
Die Aufforderung des Vorstands zur Zustimmung kommt nur Tage nach der Ankündigung Teslas, etwa 10 Prozent der Belegschaft zu entlassen, was etwa 14.000 Mitarbeiter betrifft. Die Maßnahme erscheint als Versuch, Musks Status als einer der reichsten Menschen der Welt wiederherzustellen.
Rechtsanwälte, die die Aktionäre im Fall in Delaware vertraten, äußerten sich zunächst nicht zu möglichen neuen juristischen Schritten gegen das Unternehmen, das sich neben aktivistischen Investoren auch mit rechtlichen Herausforderungen durch Regulierungsbehörden, Kunden und jene auseinandersetzen muss, die behaupten, Opfer von Fehlern im Fahrerassistenzsystem Teslas geworden zu sein.
Der Vorgang setzt das Unternehmen daher potenziell weiteren Klagen aus und dürfte bei den Aktionären für Diskussionen sorgen, insbesondere im Lichte der jüngsten Gerichtsurteile und Marktherausforderungen.