06. Oktober, 2024

Wirtschaft

Streit um Werbung bei Prime Video: Verbraucherschützer ziehen gegen Amazon vor Gericht

Streit um Werbung bei Prime Video: Verbraucherschützer ziehen gegen Amazon vor Gericht

In einer aktuellen Auseinandersetzung zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und Amazon Prime Video, zeichnet sich ein juristisches Kräftemessen ab. Die Verbraucherschützer streben rechtliche Schritte gegen den populären Streamingdienst an. Ihr Vorwurf: Amazon konfrontiere Kunden mit der Entscheidung, entweder akzeptieren zu müssen, dass jetzt Werbung in das Streaming-Erlebnis integriert werde oder für ein ungetrübtes Vergnügen zusätzlich in die Tasche zu greifen.

Den Konflikt entfachte Amazons Ankündigung, ab Anfang Februar eine werbebasierte Option für die bisher werbefreien Filme und Serien einzuführen. Aus Sicht des VZBV kommt dies einer grundlegenden Vertragsänderung gleich, die eine explizite Zustimmung der Verbraucher erfordert. Indem Amazon eine solche Einverständniserklärung der Kunden umgeht, sehen die Verbraucherschützer eine Missachtung des Verbraucherrechts, wie die VZBV-Geschäftsführerin Ramona Pop betonte.

Der VZBV hat gegen diese einseitige Maßnahme bereits eine Abmahnung an die Amazon Digital Germany GmbH gerichtet und beabsichtigt nun, das Vorgehen gerichtlich anzufechten. Die Kunden sollten weiterhin das Recht haben, die ursprünglich vereinbarte werbefreie Nutzung gegen ihren bisherigen Tarif in Anspruch zu nehmen.

Amazon hält dagegen und besteht darauf, dass alle rechtlichen Informationspflichten gegenüber den Kunden erfüllt worden seien. Michael Ostermeier, Sprecher von Amazon, erklärte gegenüber "Meedia", dass Kunden zu Jahresbeginn per E-Mail über die neuen Optionen sowie die Preisgestaltung für die werbefreie Alternative aufgeklärt wurden. Die Nutzer hätten die Wahl, ihre Mitgliedschaft in gewohnter Weise fortzuführen, zur werbefreien Variante zu wechseln oder jederzeit zu kündigen.

Mit wachsender Bedeutung von Streaming-Angeboten entwickeln sich auch die Kundenrechte zunehmend zu einem zentralen Diskussionspunkt in der digitalen Wirtschaft. Die bevorstehende juristische Klärung dürfte daher auch über den Einzelfall hinaus Signalwirkung haben.