10. November, 2024

Reichtum

Soziale Sicherheit: Anspruchsvoraussetzungen werden strenger – Grund zur Sorge?

Soziale Sicherheit: Anspruchsvoraussetzungen werden strenger – Grund zur Sorge?

Sozialversicherungsabgaben begleiten amerikanische Arbeitnehmer ein Leben lang. Jedes Jahr fließen 12,4 % des Einkommens direkt an den Staat, um Leistungen für unzählige Rentner, Erwerbsgeminderte und ihre Familienangehörigen zu finanzieren – Zahlungen, auf die viele der heutigen Beschäftigten selbst irgendwann hoffen.

Doch bevor man in den Genuss dieser Leistungen kommt, muss man die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die Sozialversicherungsbehörde gewährt nicht jedem einfach so diesen Vorteil. Ab nächstem Jahr wird es etwas anspruchsvoller, sich zu qualifizieren.

Um Rentenleistungen der Sozialversicherung zu erhalten, sind mindestens 40 Arbeitsguthaben im Laufe der Karriere nötig. Diese Guthaben erwirbt man durch ein bestimmtes Jahreseinkommen, wobei maximal vier pro Jahr gesammelt werden können. Mindestens zehn Jahre Berufserfahrung sind erforderlich, diese müssen jedoch nicht zusammenhängend sein.

Die Definition eines Guthabens ändert sich jährlich. Im Jahr 2024 entspricht ein Guthaben 1.730 US-Dollar Einkommen, während es 2025 auf 1.810 US-Dollar erhöht wird. Somit muss man mindestens 7.240 US-Dollar im Jahr verdienen, um alle vier Guthaben zu erhalten. Trotz dieser verschärften Anforderung bleibt das Ziel für die meisten Amerikaner erreichbar, selbst für viele Teilzeitbeschäftigte.

Sollte man nicht alle vier Guthaben im nächsten Jahr erreichen, ist das in Ordnung. Außer man plant, in den kommenden ein bis zwei Jahren in Rente zu gehen, steht noch genügend Zeit zur Verfügung, die Anforderungen zu erfüllen.

Unsicherheiten über den Anspruch lassen sich schnell klären: Ein my Social Security-Konto zeigt an, ob man auf Basis der bisherigen Berufsgeschichte für Rentenleistungen berechtigt ist. Hat man die 40 Guthaben noch nicht erreicht, wird angezeigt, wie viele noch fehlen.

Ein kurzer Überblick zu anderen Leistungen der Sozialversicherung zeigt: Ehegatten- und Hinterbliebenenleistungen basieren auf den Ansprüchen eines verstorbenen oder erwerbsgeminderten Partners mit 40 Guthaben. Diese Leistungen werden auch mit weniger Guthaben gewährt, abhängig vom Alter bei Tod oder Erwerbsminderung.

Für detaillierte Auskunft zur eigenen Anspruchsberechtigung empfiehlt sich der direkte Kontakt mit der Sozialversicherungsbehörde. Benötigt werden grundlegende persönliche Informationen und ggf. Details zu der Person, auf deren Arbeitsgeschichte die Ansprüche basieren.

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