Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe könnte in Kürze eine wegweisende Entscheidung treffen, die Spielern eine Rückerstattung ihrer verlorenen Einsätze bei unerlaubten Sportwetten ermöglicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Anbieter wie Tipico, die einst ohne erforderliche Lizenz in Deutschland operierten, zur Rückzahlung verpflichtet sind. Der Senat des BGH neigt nach vorläufiger Einschätzung dazu, solche Verträge ohne Konzession als nichtig anzusehen, selbst wenn die Lizenz bereits beantragt, aber noch nicht erteilt war. Ein konkreter Fall illustriert diese Problematik besonders deutlich: Ein Mann, der zwischen 2013 und 2018 an Sportwetten von Tipico teilnahm und dabei über 3700 Euro verlor, fordert nun sein Geld zurück. Seine Argumentation stützte sich darauf, dass die Wettverträge wegen des Fehlens einer behördlichen Erlaubnis unwirksam seien. Tipico hatte zwar eine solche Lizenz beantragt, erhielt diese jedoch erst 2020, womit das Unternehmen gegen die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags von 2012 verstoßen hat. Bislang hatte der Kläger vor dem Landgericht Ulm keinen Erfolg. Dieses entschied, dass die Verträge zwar gegen den Vertrag verstoßen, jedoch grundsätzlich wirksam seien. Der BGH sieht dies laut einem Hinweisbeschluss von Anfang April möglicherweise anders, was den Spielern den Rücken stärken könnte. Neben nationalen Bestimmungen stehen auch unionsrechtliche Fragen im Raum. Tipicos Anwälte fordern die Vorlage der Thematik beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, da die Lizenz ihrer Ansicht nach zu Unrecht unionsrechtswidrig vorenthalten wurde. Ob eine solche Vorlage erfolgen wird, ist bisher unklar, wenngleich Richter Thomas Koch eine solche Möglichkeit zum Abschluss der Verhandlung nicht ausschloss. Ein spielerfreundliches Urteil des BGH könnte eine Welle von Klagen nach sich ziehen. Bereits jetzt laufen tausende ähnliche Verfahren in Deutschland, oft unterstützt von spezialisierten Kanzleien und Unternehmen, die sich auf diese Art von Klagen fokussiert haben. Auch im aktuellen Fall tritt das Unternehmen Gamesright als Kläger auf, nachdem es die Forderungen des Spielers erworben hat. Gamesright Co-Gründer Hannes Beuck zeigte sich nach der Verhandlung zufrieden und hoffnungsvoll: "Der Senat hat sich sehr ausführlich geäußert und uns in eigentlich allen Punkten vorläufig recht gegeben." Ein schnelles Urteil und eine Leitsatzentscheidung, die weiteren Gerichten als Orientierung dient, wären nun wünschenswert. Wann genau der BGH eine Entscheidung verkündet, bleibt jedoch noch offen.