12. Oktober, 2024

Wirtschaft

Rekordanzahl an Klagen gegen Fluggesellschaften belastet deutsche Gerichte

Rekordanzahl an Klagen gegen Fluggesellschaften belastet deutsche Gerichte

Die Unzufriedenheit deutscher Fluggäste scheint neue Höhen zu erreichen: Deutsche Amtsgerichte berichten von einer historischen Klagewelle gegen Flugunternehmen. In 2023 zählten die Gerichte bereits mehr als 125.000 solcher Fälle – ein neuer Rekord und eine dramatische Zunahme von rund 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Passagiere fordern vermehrt Entschädigungen für verspätete oder ganz gestrichene Flüge.

Das Amtsgericht Köln erlebte mit rund 37.300 Klagen den größten Zustrom, dicht gefolgt von Frankfurt mit etwa 15.000 und Königs Wusterhausen, das für den Airport BER zuständig ist, mit nahezu 14.000 Verfahren. Laut dem Deutschen Richterbund machen Klagen im Zusammenhang mit dem BER 93 Prozent aller zivilrechtlichen Angelegenheiten des Königs Wusterhausener Gerichts aus, wohingegen für den Münchener Flughafen festgestellte Klagen am Amtsgericht Erding 94 Prozent betragen.

Auch die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr (SÖP) ist mit einem Wiederanstieg an Beschwerden konfrontiert, die zwar das Rekordjahr 2020 nicht übertrafen, aber in 84 Prozent der Fälle Flugreisenden Anliegen betrafen. Die meisten der über 33.000 Schlichtungsersuchen bezogen sich auf annullierte Flüge oder Verspätungen. Dabei konnten 85 Prozent der Angelegenheiten einvernehmlich gelöst werden.

Interessanterweise sieht der Richterbund in den spezialisierten Online-Portalen, über die Passagiere ihre Rechte beanspruchen können, einen Kerngrund für diesen Trend. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, teilte mit, dass viele Amtsgerichte unter dem Ansturm der so genannten "Fließbandklagen" leiden. Moderne Technologien sollen den Gerichten unter die Arme greifen, wie das Beispiel eines KI-Assistenzprogramms in Frankfurt zeigt, das Schriftsätze analysieren und Urteilsbausteine vorschlagen kann – eine Innovation, die zwischen Hessen und Brandenburg bereits für Zusammenarbeit sorgt.

Allerdings warnt Rebehn, dass ohne eine signifikante Steigerung der Budgetmittel für die Justiz-Digitalisierung, die momentan auf schmale 50 Millionen Euro pro Jahr beschränkt sind, kaum Fortschritte erzielt werden können.

Derweil verzeichnet der Luftverkehr in Deutschland einerseits eine fortschreitende Erholung vom Corona-bedingten Einbruch, bleibt aber europaweit noch zurück. Mittels der Zahlen des Flughafenverbands ADV wird ersichtlich, dass im Zeitraum Januar bis November zwar ein Anstieg von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr erreicht wurde, es jedoch nach wie vor eine Differenz von 21,3 Prozent im Vergleich zu den Vormonaten vor der Pandemie gibt. Insbesondere Inlandsflüge verzeichnen weniger Reisende und selbst Prognosen für das erste Halbjahr deuten auf eine fortbestehende Reduktion des Flugangebots hin, besonders in Dresden, Stuttgart und Berlin.