Die Protestaktion gegen den Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) an der Nordseeküste hat laut Erkenntnissen der Flensburger Staatsanwaltschaft zu strafbaren Handlungen geführt. Stephanie Gropp, die leitende Oberstaatsanwältin, äußerte sich dazu am Mittwoch im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtags. Sie betonte, dass die Straftatbestände in diesem Fall unbestreitbar seien. Seitdem sind fünf Strafanzeigen eingegangen.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits einige der Teilnehmer der Versammlung identifiziert. Nun müssen die strafbaren Handlungen den einzelnen Personen zugeordnet werden. Stephanie Gropp erklärte, dass beispielsweise noch nicht klar sei, ob die Demonstranten nach dem Verlassen der Fähre bewusst versucht haben, eine Kette aus acht Polizisten zu durchbrechen. Es sei noch nicht eindeutig, ob es sich um eine bewusste Durchbrechung handelte oder ob der Druck von hinten ausgelöst wurde.
Die Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) verurteilte die Blockade im Ausschuss und betonte, dass solche Handlungen nicht zu rechtfertigen seien. 'Solche Handlungen werden wir nicht akzeptieren', sagte sie. Obwohl der Großteil der Teilnehmer sich überwiegend friedlich verhalten habe, hätten etwa zehn Prozent der bis zu 350 Menschen sich emotional und aggressiv gezeigt. Zudem habe auch das unauffällige Verhalten derjenigen eine Grenze überschritten, da Habeck privat unterwegs war.
Die Bauern hatten Habeck daran gehindert, eine Fähre zu verlassen, als er von einer Privatreise zur Hallig Hooge zurückkehrte. Laut Angaben der Reederei wäre das Schiff beinahe gestürmt worden. Die Proteste waren eine Reaktion auf geplante Streichungen von Subventionen für Bauern.