In einem wettbewerbsintensiven Umfeld bringt die bevorstehende Postgesetz-Reform erfreuliche Nachrichten für die Wettbewerber der Deutschen Post. Wie der Vorsitzende des Bundesverbandes Briefdienste, Walther Otremba, kürzlich bekannt gab, versicherte das Bundesfinanzministerium eine Steuerbefreiung für alle Anbieter von Universal-Postdienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen. Diese positive Entwicklung stellt sicher, dass auch die kleineren Unternehmen im hart umkämpften Briefmarkt bestehen können.
Die frühere Regelung hätte ausschließlich dem Marktführer Deutsche Post eine Umsatzsteuerbefreiung auf Teilleistungen gewährt, welche insbesondere für das Segment der Firmenpost von erheblicher Relevanz sind. Diese bevorzugte Behandlung hätte wahrscheinlich für die kleineren Konkurrenten gravierende finanzielle Nachteile bedeutet und den Markt unausgewogen zugunsten des Branchenriesen verzerrt. Otremba kommentiert, dass es zwar vorteilhafter gewesen wäre, die bestehenden Regeln beizubehalten, aber die Zusage des Finanzministeriums immerhin verhindert, dass die Deutsche Post einen unverhältnismäßigen Preisvorteil erhält. Durch die Anpassung wird die Marktdynamik erhalten und faire Bedingungen für alle Akteure gewährleistet.
Während die Beratungen zur Reform noch andauern, ist mit einem Beschluss des Gesetzes im Frühjahr zu rechnen. Die Konkurrenten können bis dahin aufatmen und sich auf einen Markt freuen, der durch die neue Regelung weiterhin von Vielfalt und Chancengleichheit geprägt sein wird.