Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant umfassende Maßnahmen, um den Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten zu bekämpfen und die Attraktivität des Berufs zu steigern. Lauterbach betonte, dass es in Deutschland zu wenige Hausärzte gebe, die zudem schlecht verteilt seien und ein großer Bedarf bevorstehe. Zu diesem Zweck soll unter anderem die Obergrenze bei der Vergütung, wie sie bereits bei Kinderärzten gilt, auch für Hausärzte wegfallen. Lauterbach argumentierte, dass diese Maßnahme notwendig sei, um alle erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren und das Feld für neue Medizinerinnen und Mediziner zu öffnen.
Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Praxislandschaft in Zeiten nahender Ruhestandswellen zu stützen und die Berufswahl für Nachwuchsärzte attraktiver zu gestalten. Mit 5000 unbesetzten Hausarztstellen soll die Neugestaltung der Vergütungspolitik helfen, diese Lücke zu schließen. Trotz der positiven Entwicklung im Bestand der Hausärzte - im Jahr 2023 waren es 51.389 -, ist der Anteil der über 60-Jährigen mit 37 Prozent alarmierend hoch, was weiteren Handlungsbedarf signalisiert.
Die Opposition, vertreten durch den Gesundheitsexperten der Union, Tino Sorge, äußert Kritik am Gesetzentwurf. Sorge bemängelte, der Entwurf sei inhaltlich entkernt und es werde viel angekündigt, ohne handfeste Maßnahmen zu liefern. Er hinterfragte zudem, warum die Aufhebung von Vergütungslimits nicht auch für Fachärzte gelte.
Weitere Initiativen des neuen Gesetzes umfassen Einführung einer Jahrespauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten bei Hausärzten, um unnötige Praxisbesuche zu reduzieren und mehr Behandlungsfreiräume zu schaffen. Eine neue "Vorhaltepauschale" soll für Praxen gelten, die Kriterien wie Haus- und Pflegeheimbesuche oder Abendsprechstunden erfüllen. Zudem sollen psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche verbessert werden. Hierzu wird eine neue eigene Arztgruppe für Bedarfsplanungen gebildet.
Ein digitales Informations- und Vergleichsangebot für Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen soll eingeführt werden. Kommunen soll es erleichtert werden, medizinische Versorgungszentren zu gründen, in denen verschiedene Ärztinnen und Ärzte unter einem Dach praktizieren können.
Einige umstrittene Punkte wurden von Lauterbach aus dem Gesetzentwurf herausgelöst, um die Geschwindigkeit des Prozesses zu erhöhen, sollen jedoch in den parlamentarischen Beratungen erneut besprochen werden. Dazu zählen Gesundheitskioske in sozial benachteiligten Gegenden und die Abschaffung homöopathischer Leistungen auf Kosten der Krankenkassen.