Bundeskanzler Olaf Scholz signalisiert im Konflikt um die Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation eine potenzielle Wendung. Angesichts eines Gerichtsurteils, das die Aktivitäten der besagten Organisation in den Blick nimmt, erkennt Scholz einen möglichen Ansatzpunkt für eine derartige Maßnahme. Dies äußerte er kürzlich am Rande des EU-Gipfels. Eine europaweite juristische Prüfung wird derweil vorangetrieben, um die Frage einer Listung neu zu bewerten.
Die EU hat bisher eine Aufnahme der Revolutionsgarden in die Terrorliste abgelehnt, da hierfür entweder eine nationale Gerichtsentscheidung oder ein behördliches Verbot notwendig sei. Eine neue Grundlage für die EU-Überlegungen lieferte allerdings das Oberlandesgericht Düsseldorf mit einem richtungsweisenden Urteil im vergangenen Dezember, in dem ein Deutsch-Iraner wegen seiner Beteiligung an einem geplanten Angriff auf eine Synagoge verurteilt worden ist.
Scholz betont, dass eine solche Einstufung in erster Linie eine symbolische Geste darstellen würde. Tatsächlich existieren bereits Sanktionen gegen die iranischen Elitetruppen. Diese Streitkräfte stehen unter dem Verdacht, den vor Kurzem erfolgten Raketenangriff auf Israel dirigiert zu haben – ein Angriff, welcher glücklicherweise aufgrund effektiver Luftabwehrmechanismen nur minimale Schäden hinterließ.
Der Bundeskanzler appellierte ebenfalls an Israel, von einem direkten Vergeltungsschlag abzusehen und stattdessen die erfolgreiche Verteidigung des Wochenendes zum strategischen Vorteil in der Region zu nutzen. Besorgnisse bestehen innerhalb der EU, dass eine harte Resonanz Israels auf den jüngsten Beschuss den Nahostkonflikt eskalieren lassen könnte.
Die iranische Offensive, anscheinend eine Reaktion auf einen vorherigen Angriff auf ihre diplomatische Vertretung in Syrien, bei dem zwei Generäle der Revolutionsgarden ums Leben kamen, hat das Knäuel der regionalen Spannungen weiter verstrickt.