18. September, 2024

Wirtschaft

Mehrweg-Angebotspflicht: Dehoga fordert einfachere Rückgabemöglichkeiten für Speisen zum Mitnehmen

Mehrweg-Angebotspflicht: Dehoga fordert einfachere Rückgabemöglichkeiten für Speisen zum Mitnehmen

Die Einführung der Mehrweg-Angebotspflicht für Speisen zum Mitnehmen stößt beim Hotel- und Gaststättenverband Dehoga auf Zustimmung. Allerdings moniert der Verband, dass es zu wenige Rücknahmestellen für die verschiedenen Mehrweg-Systeme gibt. Um die Mehrweg-Angebotspflicht erfolgreich umzusetzen, müsse die Rückgabe genauso einfach sein wie die Rückgabe eines leeren Sprudelkastens, so der Verbandspräsident Gereon Haumann.

Haumann weist darauf hin, dass es aktuell zu viele verschiedene Anbieter an zu wenigen Stellen gibt. Seiner Meinung nach braucht es entweder die Verpflichtung, dass jeder Ausgeber von Mehrweggeschirr das Geschirr auch anderer Anbieter zurücknimmt, oder aber die Anbieter sollten sich auf gewisse Standards oder einheitliche Behältnisse einigen.

Die Mehrweg-Angebotspflicht gilt seit Anfang 2023 für Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen. Sie müssen neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anbieten, sofern sie Einweg-Verpackungen aus Kunststoff nutzen. Auch bei Getränken jeglicher Art muss eine Mehrweg-Alternative angeboten werden. Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga vertritt die Ansicht, dass die Einführung der Mehrweg-Angebotspflicht überhastet und nicht konsequent genug erfolgt sei. Haumann hätte sich einen längeren Vorlauf gewünscht, um einheitliches Mehrweggeschirr von verschiedenen Anbietern mit ausreichend vielen Rückgabestellen verbindlich einzuführen.

Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kritisiert die Umsetzung der Regelung. Stichproben hätten gezeigt, dass mindestens 35 Prozent der Betriebe die Mehrweg-Angebotspflicht nicht umgesetzt haben, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet wären. Die Verbraucherzentrale fordert daher eine konsequente Umsetzung der Mehrweg-Angebotspflicht sowie regelmäßige Kontrollen. Zudem sollte der Entwurf zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll schnell vorangebracht werden, um das Umgehen der Mehrweg-Angebotspflicht durch den Einsatz von Papier, Karton und Alufolie zu verhindern.

Die Einführung der Mehrweg-Angebotspflicht dient dem Ziel, Verpackungsmüll zu reduzieren. Die EU-Umweltministerinnen und -minister haben beschlossen, dass bis 2030 alle auf den Markt gebrachten Verpackungen recycelbar sein müssen.