19. September, 2024

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Lokführerstreik bei Transdev Hannover kann nicht verhindert werden

Lokführerstreik bei Transdev Hannover kann nicht verhindert werden

Das Arbeitsgericht der Landeshauptstadt Hannover hat am Dienstag den Antrag von Transdev Hannover auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt, um den angekündigten dreitägigen Lokführerstreik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zu verhindern. Die Vorsitzende Richterin Corinna Thomas urteilte, dass der Streik nicht unverhältnismäßig sei und die GDL somit wie geplant streiken könne.

Bereits am Montagabend hatte das Arbeitsgericht Frankfurt Anträge der Deutschen Bahn und des Transdev-Mutterkonzerns gegen den GDL-Streik abgelehnt. Eine Entscheidung über eine mögliche Berufung der Deutschen Bahn sollte noch am Dienstag getroffen werden.

Die Gewerkschaft plant, neben der Deutschen Bahn auch den Betreiber Transdev für drei Tage zu bestreiken. Der Ausstand soll am Mittwoch um 2.00 Uhr beginnen und bis Freitagabend um 18.00 Uhr dauern. Transdev Hannover argumentierte vor Gericht, dass der Streik das Unternehmen 1,2 Millionen Euro kosten würde und dadurch existenzgefährdend sei. Diese Argumentation konnte das Gericht nicht nachvollziehen und betonte, dass jeder Streik zu Beeinträchtigungen führe.

Ob Transdev Hannover gegen das Urteil in Berufung geht, bleibt zunächst offen. Geschäftsführer Roman Barthels erklärte nach der Urteilsverkündung, dass man dies zunächst prüfen müsse.