12. Oktober, 2024

Grün

Landwirte erringen Teilsieg trotz Umweltschutzbedenken

Landwirte erringen Teilsieg trotz Umweltschutzbedenken

In der Auseinandersetzung um Agrarsubventionen und Umweltschutzregelungen scheint sich ein erster Teilerfolg für die Landwirtschaft abzuzeichnen. Die Europäische Kommission stellt derzeit Überlegungen an, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen könnten, gewisse ökologische Auflagen zu lockern. Es geht konkret um die bisherige Regelung, die von den Begünstigten der elementaren Agrarförderung verlangt, wenigstens 4 Prozent ihrer Ackerflächen unangetastet zu lassen, um diese für ökologische Zwecke, wie Brachland, Blühstreifen oder Baumbepflanzungen, zu reservieren.

Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen die Bedeutung dieser naturbelassenen Areale. Sie sind als Lebensräume für gefährdete Arten wie das Rebhuhn von hoher Relevanz. Des Weiteren dienen sie als Schutzbarrieren gegen die Verbreitung von Pestiziden und tragen zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Angesichts des anhaltenden Biodiversitätsverlustes, zu dem die intensive Landwirtschaft ihren Teil beiträgt, sind Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt essentiell.

Experten betonen, dass der landwirtschaftliche Verzicht auf Ernteerträge in diesen ökologisch genutzten Flächen wirtschaftlich verkraftbar ist, da sie nur marginale Erntemengen hervorbringen würden. Vor diesem Hintergrund steht nun Bundesagrarminister Cem Özdemir vor der Aufgabe, sich auf EU-Ebene gegen den aktuellen Vorstoß der Europäischen Kommission stark zu machen und die ökologischen Interessen zu verteidigen.