Der Deutsche Städte- und Gemeindebund drängt angesichts des Klimawandels auf eine gemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder und deren festgeschriebene Verankerung im Grundgesetz. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, betonte gegenüber der Funke-Mediengruppe, dass allein in den Kommunen ein jährlicher Investitionsbedarf von mindestens acht Milliarden Euro bestehe. Eine dauerhafte Finanzierung sei nur durch eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz und Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu gewährleisten, betonte Berghegger. Dies beträfe alle staatlichen Ebenen, somit auch den Bund und die Länder. Gemeinschaftsaufgaben wie der Agrar- und Küstenschutz sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur sind bereits unter Artikel 91 des Grundgesetzes verankert. Seit längerem fordern Experten, den Klimawandel ebenfalls als gemeinsame Aufgabe aufzunehmen. Mit dem heutigen Inkrafttreten des Klimaanpassungsgesetzes sind sowohl die Länder als auch der Bund verpflichtet, Strategien zur Vorbeugung und Minderung von Schäden durch Extremwetterereignisse wie Starkregen, Stürme oder Hitzewellen zu entwickeln und umzusetzen. Das Bundesumweltministerium hat bis 2030 einen Finanzbedarf von 38 Milliarden Euro prognostiziert. Das neue Gesetz liefert jedoch keine Antwort auf die Frage nach der Herkunft dieser Mittel. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) unterstützt die grundgesetzliche Verankerung einer solchen Gemeinschaftsaufgabe. Auch die Unionsfraktion zeigte sich am Wochenende offen für diese Idee.