Nach dem historischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Ampel-Regierung zur Überarbeitung der Haushaltsplanung zwang, äußerte sich der Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln), Michael Hüther, zu möglichen Lösungen. Statt die Schuldenbremse aufzuheben, schlug Hüther vor, einen gesamtstaatlichen Investitions- und Transformationsfonds im Grundgesetz zu verankern.
Laut Hüther sei es notwendig, langfristige Lösungen zu finden, anstatt sich nur um temporäre Maßnahmen zu kümmern. Der Blick solle nicht nur auf den Schuldenstands-Quote, sondern auch auf das Bruttoinlandsprodukt gerichtet werden. Die aktuelle einseitige Betrachtung der Schulden habe negative Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung.
Hüther betonte, dass er nicht für die Aufhebung der Schuldenbremse sei, sondern nach klugen Lösungen suche. Ein gesamtgesellschaftlicher Fonds für Investitionen in Infrastruktur oder Transformation könnte eine solche Lösung sein. Subventionen hätten darin jedoch keinen Platz. Er verwies auf das Bundeswehr-Sondervermögen als Beispiel für einen erfolgreichen Fonds und schlug vor, diesen Ansatz im Grundgesetz zu verankern.
Die Etablierung eines solchen Fonds erfordere die gemeinsame Betrachtung von Bund und Ländern. Da die Knappheiten und Probleme der aktuellen Regierung auch zukünftige Regierungen und die Bundesländer betreffen würden, sei eine langfristige Lösung erforderlich. In diesem Fall könne die Schuldenbremse im Resthaushalt bestehen bleiben.