12. Oktober, 2024

Wirtschaft

Hohe Bußgeldstrafe für Scania bleibt: EuGH weist Berufung im Kartellverfahren zurück

Hohe Bußgeldstrafe für Scania bleibt: EuGH weist Berufung im Kartellverfahren zurück

Der schwedische Lkw-Hersteller Scania muss sich einer empfindlichen finanziellen Last stellen, nachdem der Europäische Gerichtshof seine Berufung im Streit um eine Bußgeldstrafe von fast einer Milliarde Euro zurückgewiesen hat. In der Rechtsfrage um Preisabsprachen im Lastwagenmarkt, die das Unternehmen über ein Jahrzehnt lang begangen haben soll, bestätigten die Luxemburger Richter das Urteil gegen Scania, wodurch die von der EU-Kommission geforderte Summe von über 880 Millionen Euro unangetastet bleibt.

In einer offiziellen Mitteilung des EuGH heißt es, dass der Rechtsbehelf von Scania, welcher Teil des Volkswagen Konzerns ist, keinen Erfolg hatte. Die Behauptung Scanias, die EU-Kommission hätte parteiisch agiert, wurde von den Richtern nicht geteilt. Die Tatsache, dass das gleiche Team der Kommission sowohl für den Vergleichsabschluss mit anderen Lkw-Herstellern als auch für den rechtskräftigen Beschluss gegen Scania zuständig war, sei kein Beleg für Befangenheit.

Bereits 2017 hatte die EU-Kommission das Bußgeld gegen Scania verhängt, da der Hersteller, anders als seine Konkurrenten MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault, sich weigerte, einem Vergleich zuzustimmen. Die Kommission machte Scania für seine Beteiligung an Absprachen verantwortlich, die nicht nur die Verkaufspreise für Lkw umfassten, sondern auch die Weitergabe von Kosten zur Einhaltung verschärfter Emissionsnormen an Kunden.

Nach dem Entscheid des EuGH muss nun das jeweilige nationale Gericht den Fall aufgreifen und dabei das europäische Urteil als Präzedenzfall berücksichtigen.