Das Bundeskabinett hat strengere Regelungen für Bürgergeld-Empfänger und -Empfängerinnen verabschiedet, die die Ablehnung zumutbarer Jobangebote betreffen. Künftig wird die Grundsicherung drei Monate lang um 30 Prozent gekürzt, wenn ohne triftigen Grund eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme abgelehnt wird.
Zusätzlich sollen Bürgergeldbeziehende, die Schwarzarbeit nachgehen, ebenfalls mit Leistungskürzungen rechnen. Die Jobcenter werden verpflichtet, Fälle von Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warnte, dass diejenigen, die nicht kooperieren oder durch Schwarzarbeit betrügen, künftig mit verschärften Sanktionen rechnen müssen.
Die geplanten Änderungen müssen noch den üblichen Gesetzgebungsprozess im Bundestag durchlaufen und könnten dann voraussichtlich zum Jahreswechsel in Kraft treten.