17. März, 2025

Wirtschaft

Google vor Gericht: Kampf um Betriebsgeheimnisse und Marktdominanz

Google vor Gericht: Kampf um Betriebsgeheimnisse und Marktdominanz

Der Kampfgeist ist geweckt: Google steht im Licht der kritischen Prüfung des Bundeskartellamts, während ein bedeutendes Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) die Brisanz unterstreicht. Im Fokus steht die mutmaßliche Ausnutzung von Googles Marktmacht, insbesondere im Bereich von Infotainmentsystemen in Fahrzeugen. Die Wettbewerbshüter wollen nun die Erkenntnisse ihrer Ermittlungen an Unternehmen wie TomTom und Cerence weitergeben, um deren Expertise in wettbewerblichen Fragen zu nutzen.

Die Balance zwischen Unternehmensgeheimnissen und Wettbewerbsaufklärung schwebt wie ein Damoklesschwert über den Verfahrensbeteiligten. Google, verständlicherweise besorgt um die Wahrung seiner Geschäftsgeheimnisse, plädiert für eine diskretionäre Weitergabe von Vertragsinhalten und argumentiert mit alternativen Formulierungen von Fragen, die weniger offenlegend sind. Demgegenüber steht die Argumentation des Kartellamts, das auf das tiefere Marktverständnis der Wettbewerber setzt, um Licht in die komplexen Marktmechanismen zu bringen.

Die Debatte vor Gericht wirft grundlegende Fragen auf: Wie weit darf die Behörde gehen, und wie werden die Interessen der Unternehmen gewahrt? Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff betont die Notwendigkeit einer feinfühligen Abwägung, eine Pauschallösung scheint nicht in Sicht. Die Dimension der Entscheidung des BGH reicht über den Einzelfall hinaus und dürfte Signalwirkung haben.

Konkret untersucht die Behörde, ob Google mit seinen Google Automotive Services (GAS) – einem Bündel aus Google Maps, Google Play und dem Google Assistant – gegen Wettbewerbsregeln verstößt. Diese Services werden von nicht wenigen Automobilherstellern wie Volvo, Ford, Renault, Nissan und Polestar genutzt, wobei deutsche Größen wie BMW, Mercedes, Audi und VW nicht unter den Nutzern zu finden sind. Im Visier des Kartellamts stehen jedoch auch die Vorgaben Googles, die eine bevorzugte Nutzung der eigenen Dienste im Fahrzeug bewirken könnten.

Die Verhandlungstaktik beider Seiten – wortkarge Anwälte auf der einen, beharrliche Ermittler auf der anderen – spiegelt die Komplexität und Bedeutung der Aushandlungen wider. Der BGH, vor der Aufgabe stehend, die Natur der geforderten Schwärzungen zu beurteilen, hat bereits die Öffentlichkeit von einem Teil der Verhandlung ausgeschlossen, um die delikaten Informationen zu schützen. Nun wartet die Wirtschaftswelt gespannt auf die Entscheidung, die neue Maßstäbe setzen könnte.