05. Dezember, 2024

Wirtschaft

Französische Klarheit im Supermarktregal: Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen

Französische Klarheit im Supermarktregal: Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen

In Frankreich müssen Lebensmitteleinzelhändler nun Mogelpackungen klar kennzeichnen. Der Umstand, dass Produkte in ihrer Packungsmenge reduziert, jedoch gleich teuer oder teurer werden, ist konsumierendem Auge oft unbekannt geblieben und hat zu breiter Kritik geführt. Um diesem entgegenzuwirken, schreibt das französische Wirtschaftsministerium vor, dass ab Montag am Regal für zwei Monate sichtbar gemacht wird, wie sich Menge und Preis eines Produktes verändert haben.

Diese neue Vorschrift gilt sowohl für Lebensmittel als auch für andere Konsumgüter, und zwar gleichermaßen für bekannte Markenartikel und Supermarkt-Eigenmarken. France hatte das Konzept der "Shrinkflation"-Kennzeichnung während der hohen Inflation im vergangenen Jahr aufgegriffen, um die Transparenz für Verbraucher in Zeiten steigender Preise zu erhöhen und das Vertrauen in den Handel zu stärken.

Auch in Deutschland wird der Ruf nach vergleichbarer Transparenz lauter. Verbraucherschützer, darunter Ramona Pop vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, fordern eine Kennzeichnungspflicht. Pop betont, dass solche Produkte für mindestens sechs Monate einen Warnhinweis tragen sollten, um Verbraucher vor versteckten Preissteigerungen zu schützen. In Hamburg listet die Verbraucherzentrale bereits seit Jahren Mogelpackungen und verzeichnete 2022 eine Rekordzahl an Beschwerden.

Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) plant ebenfalls Maßnahmen gegen Mogelpackungen und signalisiert ein mögliches Verbot. Bundesumweltministerin Steffi Lemke verweist jedoch auf die gegenwärtigen Schwierigkeiten einer ressortübergreifenden Einigung. Da zahlreiche Lebensmittel europaweit in identischen Verpackungen verkauft werden, unterstreicht Lemke die Bedeutung einheitlicher europäischer Regelungen.