22. März, 2025

Politik

Finanzspritze für Polen: EU-Kommission signalisiert Freigabe von Milliardenhilfen

Finanzspritze für Polen: EU-Kommission signalisiert Freigabe von Milliardenhilfen

Die Europäische Union steht kurz davor, die Freisetzung von bedeutenden finanziellen Mitteln für Polen zu genehmigen. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, deutete an, dass zwei wesentliche Entscheidungen, die bisher polnische EU-Gelder blockierten, in der nächsten Woche präsentiert werden. Sie kündigte eine Summe von bis zu 137 Milliarden Euro an, die für Polen vorgesehen sind. Dies gab von der Leyen während eines Besuches in Warschau gemeinsam mit dem belgischen Premierminister Alexander De Croo bekannt, wo sie gemeinsam mit Polens Ministerpräsident Donald Tusk auftraten.

Die Kommissionspräsidentin zeigte sich beeindruckt von Polens Fortschritten bei der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit. Sie betonte, dass eine starke Rechtsstaatlichkeit auch zu einer resilienteren Gesellschaft führe, was in diesen Zeiten unerlässlich sei. Donald Tusk würdigte die Anstrengungen Polens und erklärte diesen Tag zu einem bedeutenden Ereignis. Er hob die polnischen Wählerinnen und Wähler als wahre Helden hervor, die bei den Parlamentswahlen im Oktober eine entscheidende Wahl für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit getroffen hätten.

Nach dem politischen Umbruch in Polen im Dezember war bereits eine erste Zahlung von rund fünf Milliarden Euro an das Land geflossen – ein Vorgeschmack auf die zuvor zurückgehaltenen Corona-Hilfen der EU. Die frühere Regierung unter der nationalistischen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hatte zuvor Kritik auf sich gezogen und europäische Gelder eingefroren, nachdem sie umstrittene Justizreformen durchgesetzt hatte. Tusk hatte im Wahlkampf die Wiederherstellung der Beziehung zu Brüssel und die Freisetzung der blockierten Gelder in Aussicht gestellt. Eine Hürde scheint nun genommen: Justizminister Adam Bodnar präsentierte seinen EU-Partnern erst kürzlich einen Reformplan, der auf die Beseitigung von rechtsstaatlichen Mängeln abzielt.