In den Hallen der Europäischen Justiz ist erneut das Schicksal des Fehmarnbelt-Tunnels Thema. Das Infrastrukturvorhaben, welches die Ostseeinseln Fehmarn und Lolland über eine vierspurige Straßen- und Eisenbahnverbindung zusammenführen soll, steht wieder im Fokus der rechtlichen Prüfung. Der Tunnel, dessen Kosten sich auf rund sieben Milliarden Euro belaufen und dessen Fertigstellung bis 2029 geplant ist, verspricht eine Fahrzeitreduzierung zwischen Hamburg und Kopenhagen auf beiläufig zweieinhalb Stunden. Während der Fortschritt für Pendler und Wirtschaft gleichermaßen zugutekäme, bleibt die Umweltlobby skeptisch und zeigt sich langjährig besorgt über die ökologischen Folgen.
Das juristische Tauziehen um die Finanzierung des Projektes wird nun um ein Kapitel reicher. Die Kernfrage, ob staatliche Beihilfen Dänemarks seitens der Europäischen Kommission adäquat bewilligt wurden, steht im Mittelpunkt des bevorstehenden Urteils. Bereits 2015 befürwortete die Kommission das Finanzierungsmodell, doch Fährbetreiber zogen vor Gericht und erwirkten eine Teilnichtigkeit des Beschlusses. Der Europäische Gerichtshof stimmte dem zu. Das Brüsseler Exekutivorgan unterzog daraufhin die staatlichen Hilfen einer erneuten Begutachtung und gab grünes Licht, eine Entscheidung, die von den Reedereien Scandlines Dänemark und Scandlines Deutschland angefochten wird.
Eine weitere Facette des juristischen Disputs ergibt sich durch Dänemarks Einwand gegen die Kommission. Die dänische Regierung sieht in den Maßnahmen keine Notwendigkeit einer Einstufung als staatliche Beihilfe. Die Rechtsprechung in Luxemburg wird nun am Mittwoch Klarheit schaffen und das weitere Vorgehen in diesem bedeutenden Infrastrukturprojekt skizzieren.