In einem jüngst gefällten Urteil bestätigte das EU-Gericht den umstrittenen Finanzierungsplan für den Fehmarnbelttunnel, der die Inseln Fehmarn und Lolland zukünftig verknüpft. Das Vorhaben, dessen Kosten sich auf rund sieben Milliarden Euro belaufen, soll eine erhebliche Verkürzung der Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen realisieren und dadurch die Verbindung zwischen Deutschland und Dänemark optimieren.
Das Gericht in Luxemburg wies mehrere Klagen in Bezug auf die europäische Finanzierungsregelung des Großprojekts zurück. Dabei blieben sowohl die Argumente der dänischen Fährbetreiber Scandlines Dänemark und Scandlines Deutschland als auch Einwände der dänischen Regierung selbst ungehört. Die Unternehmen hatten moniert, dass die genehmigten staatlichen Beihilfen Dänemarks durch die EU-Kommission eine Verzerrung des Wettbewerbs fördern würden – eine Sichtweise, die die Justiz nicht teilte.
Des Weiteren wurde Dänemarks Beschwerde, dass staatliche Finanzhilfen generell als Beihilfen klassifiziert wurden, vom Gericht abgelehnt, da durch diese Unterstützung die Position der mit dem Bau beauftragten Firma Femern A/S im Vergleich zu anderen Konkurrenten signifikant gestärkt werde.
Dem Votum des Gerichts gingen bereits historische Entscheidungen voraus: So hatte die EU-Kommission ursprünglich die Finanzierung im Jahr 2015 genehmigt, stieß allerdings auf Einsprüche der Fährbetreiber – was zu einer teilweisen Nichtigkeitserklärung durch das Gericht der EU führte. Der EuGH stützte diesen Entschluss, woraufhin eine intensivere Prüfung der Beihilfen seitens der EU-Kommission erfolgte und schließlich erneut grünes Licht gegeben wurde.
Obwohl das Urteil des EU-Gerichts einen Dämpfer für die Kritiker bedeutet, bleibt ihnen die Möglichkeit, die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof anzufechten und damit erneut juristischen Einfluss auf die Zukunft des Fehmarnbelttunnels zu suchen.