19. März, 2025

Wirtschaft

Erleichterungen bei der Fachkräfteeinwanderung: Neue Perspektiven für deutsche Unternehmen

Erleichterungen bei der Fachkräfteeinwanderung: Neue Perspektiven für deutsche Unternehmen

Mit der zweiten Phase des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes kündigt sich ein frischer Impuls für den deutschen Arbeitsmarkt an. Wie die Bundesagentur für Arbeit betont, schafft das Gesetz, das zu Beginn des März wirksam wird, beträchtliche Vereinfachungen, die es Unternehmen ermöglichen, bis zu 25.000 Arbeitskräfte aus Staaten außerhalb der EU zeitlich begrenzt zu beschäftigen. Diese Regelung ist insbesondere für die Abdeckung von saisonalen Spitzen gedacht.

Um in den Genuss des erleichterten Zugangs zum deutschen Arbeitsmarkt zu kommen, müssen einige Kriterien erfüllt sein: Die ausländischen Fachkräfte sollten mindestens 30 Stunden wöchentlich tätig sein und unter tarifvertraglichen sowie sozialversicherungspflichtigen Bedingungen arbeiten. Ferner fällt es in die Verantwortung des Arbeitgebers, für die Reisekosten Abhilfe zu schaffen. Die Agentur hebt hervor, dass weder ein Studium noch eine abgeschlossene Berufsausbildung von den angeworbenen Kräften verlangt wird.

In diesem Kontext werden exemplarisch Branchen wie die Gastronomie oder das Flughafenpersonal genannt, wobei die maximale Beschäftigungsdauer auf acht Monate limitiert bleibt. Nicht zu diesem Kontingent hinzu gezählt werden Erntehelfer, die gesondert betrachtet werden.

Signifikante Vereinfachungen stehen auch erfahrenen Fachkräften mit ausländischem Hintergrund bevor. Ab der gleichen Frist wird es möglich sein, dass diese Gruppe in Deutschland in nicht regulierten Berufen tätig wird, selbst wenn die berufliche Anerkennung im Inland noch aussteht. Hierfür erforderlich sind ein Hochschulabschluss, eine mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie zwei Jahre Berufserfahrung im Heimatland. Geregelt ist dieses Prozedere für Berufe außerhalb des Bereichs reglementierter Professionen wie Pflegekräfte, Architekten, Beamte oder Mediziner, wobei diese nur eine Minderheit auf dem weiten Feld beruflicher Tätigkeiten darstellen.