19. März, 2025

Politik

Erhöhung des Rundfunkbeitrags erwartet – Länder uneins

Erhöhung des Rundfunkbeitrags erwartet – Länder uneins

Inmitten der Diskussionen über die finanzielle Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland plant die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von derzeit 18,36 Euro auf 18,94 Euro monatlich ab 2025. Das kündigte die KEF bei der Vorlage ihres Finanzberichts an. Die Entscheidung liegt bei den Bundesländern, die sich traditionell eng an die Vorgaben der KEF halten, doch dieses Mal könnte der Konsens schwerer zu finden sein. Begründet wird das Plus vor allem mit dem zunehmenden Aufgabenbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zu dem neben den klassischen Formaten vermehrt digitale Angebote für eine jüngere Zielgruppe gehören sollen. Zugleich werden Stimmen laut, die von den Sendern mehr Wirtschaftlichkeit fordern und auf verlorenes Vertrauen in Folge von Skandalen, wie jüngst beim RBB, verweisen.

Die KEF hat dabei die schwierige Aufgabe, einerseits die ordnungsgemäße Finanzierung zu sicherstellen und andererseits die Belastung der Bürger nicht aus den Augen zu verlieren. KEF-Vorsitzender Martin Detzel betonte die relative Stabilität des Beitrags und erinnerte, dass im Vergleich zu anderen europäischen Ländern die Entwicklung der Beiträge deutlich unter der Inflationsrate liege. Dennoch ist eine Debatte entbrannt, die teilweise auch politische Züge trägt – ein Spiel mit dem Feuer, wenn es um die Finanzierung von Institutionen geht, die die Rundfunkfreiheit sicherstellen sollen.

ARD und ZDF sehen sich durch die geplanten Budgetkürzungen vor Herausforderungen gestellt. ARD-Vorsitzender Kai Gniffke hob hervor, dass neben den traditionellen Aufgaben nun verstärkt in digitale Angebote investiert werden muss. Einsparungen werden von den Sendern erwartet, aber Kompromisse müssen gefunden werden. Das ZDF, vertreten durch Verwaltungsdirektorin Karin Brieden, signalisiert bereits, sich dennoch auf ein qualitatives Programmangebot festlegen zu wollen, trotz der knapperen Finanzmittel.

Die Frage, ob die Anpassung bereits zum 1. Januar 2025 greifen wird, bleibt in Anbetracht des anhaltenden Streits unter den Ländern offen. Sollten keine zeitnahen Entscheidungen getroffen werden, könnte die Auseinandersetzung ihren Weg bis vor das Bundesverfassungsgericht finden, wie es bereits in der Vergangenheit der Fall war.