19. März, 2025

Politik

Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro vorgeschlagen

Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro vorgeschlagen

In einer aktuellen Entwicklung hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags empfohlen. Ab dem Jahr 2025 könnte der Beitrag demnach von derzeit 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen. Die Bundesländer stehen vor der Entscheidung, diesem Vorschlag zu folgen, wobei sowohl der Zustimmungsprozess als auch die Positionen der einzelnen Bundesländer derzeit uneinheitlich sind. Einige Ministerpräsidenten haben bereits ihre Ablehnung gegenüber einer Erhöhung signalisiert, während andere Länder möglicherweise zustimmen könnten.

Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio, die 2022 Einnahmen von circa 8,57 Milliarden Euro verzeichneten, wird durch den Rundfunkbeitrag gewährleistet. Dieser ist nicht nur für die Programmangebote, sondern auch für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags, der von den Ländern vorgegeben wird, essenziell.

Die KEF überprüft in regelmäßigen Abständen sowohl den Finanzplan der Sender als auch deren sparsame Haushaltsführung, wobei der komplexe Mechanismus der Rundfunkfinanzierung die Rundfunkfreiheit garantieren soll. Den erhöhten Anmeldungen der Sender für die Periode 2025 bis 2028 wurde nur teilweise stattgegeben, die KEF kürzte den Finanzbedarf deutlich um 1,8 Millionen Euro.

Der Vorschlag der KEF bedeutet für die Rundfunkanstalten eine deutliche Herausforderung. ARD und ZDF haben angekündigt, trotz des limitierten Budgets weiterhin attraktive Programme zu liefern und insbesondere in digitale Angebote zu investieren.

NRW-Medienminister Nathanael Liminski betonte, dass die Länder nun gefordert seien, über die Empfehlung der KEF zu beraten, wobei die verfassungsrechtlich verbürgte Finanzierung der Rundfunkanstalten mit der öffentlichen Akzeptanz des Beitrags abgewogen werden müsse. Sollte keine Einigung erzielt werden, könnte der Beitrag zunächst auf dem aktuellen Niveau verharren oder auch vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wie bereits bei der letzten Debatte um eine Beitragsanpassung geschehen.