05. September, 2026

Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung ist ein Begriff, der im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Anwendung findet. Es handelt sich um eine Möglichkeit, bei der Arbeitnehmer einen Teil ihres Entgelts in Form von Geld- oder Sachleistungen in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln können. Diese Umwandlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei, vorausgesetzt, dass bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Durch die Entgeltumwandlung wird das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers reduziert, wodurch auch die zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben sinken. Der umgewandelte Betrag wird stattdessen in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt, zum Beispiel in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Dadurch kann der Arbeitnehmer für den Ruhestand vorsorgen und gleichzeitig von Steuervorteilen profitieren.

Die Entgeltumwandlung kann auf zwei Arten erfolgen: als direkte Entgeltumwandlung oder über eine Gehaltsumwandlung. Bei der direkten Entgeltumwandlung wird das umzuwandelnde Entgelt direkt vom Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Bei der Gehaltsumwandlung wird das umzuwandelnde Entgelt zuerst an den Arbeitnehmer ausgezahlt und dieser zahlt den Betrag dann selbstständig in die Vorsorge ein.

Es gibt jedoch bestimmte Grenzen und Voraussetzungen, die bei der Entgeltumwandlung beachtet werden müssen. So darf der umgewandelte Betrag eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten, die gesetzlich festgelegt ist. Zudem muss der Arbeitnehmer mindestens 15% seines Entgelts in die Rentenversicherung einzahlen, um die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung zu gewährleisten.

Die Entgeltumwandlung bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, effektiv für ihre Altersvorsorge zu sparen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Es ist jedoch ratsam, sich vorab umfassend über die individuellen Möglichkeiten und Bedingungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie der Entgeltumwandlung zu informieren.