Im politischen Berlin zeichnen sich konturschärfende Debatten um den Schutz der Mieter vor überhöhten Mietpreisen ab. Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion signalisieren Unterstützung für einen Vorschlag des Bundesrates, der auf eine effektivere Ahndung von Mietwucher abzielt. Die Ansichten bei einer jüngsten Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages könnten allerdings unterschiedlicher nicht sein, denn sie spiegeln ein Gespaltensein zwischen Mieterinteressen und Vermieterpflichten wider. Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund befürwortet eine Stärkung des bislang wenig beachteten Paragrafen zur Mietpreisüberhöhung, während Kai Warnecke von Haus & Grund vor einer Kriminalisierung der Vermieter warnt, die vielfach die Komplexität der rechtlichen Vorgaben nicht durchschauen können.
Die Gesetzesinitiative schlägt eine Änderung vor, durch die ein Nachweis des Mieters hinsichtlich einer Ausnutzung geringen Wohnungsangebots durch den Vermieter obsolet würde. Stattdessen rückt das objektive Kriterium eines niedrigen Angebots in den Fokus, um eine Miete als unangemessen einzustufen. Weiterhin ist eine Verdopplung der Bußgeldobergrenze auf 100.000 Euro im Gespräch, um dem Phänomen der Mietpreisüberhöhung entgegenzuwirken.
Die Diskrepanz zwischen den politischen Lagern vertieft sich in den Argumentationen von Zanda Martens und Sonja Eichwede, beides SPD-Bundestagsabgeordnete, die auf die sozialen Konsequenzen und die Dringlichkeit einer gesetzlichen Anpassung hinweisen. Im Gegenzug mahnt Christian Osthus vom Immobilienverband Deutschland zur Vorsicht und betont den überzogenen Charakter des Bundesratsvorschlages sowie das aus seiner Sicht eher bestehende Vollzugsdefizit als eine Gesetzeslücke.
Der Dialog zwischen den Interessenvertretern der Mieter und der Immobilienwirtschaft wird fortgesetzt, während das Justizministerium nun gefordert ist, die unterschiedlichen Positionen in Einklang zu bringen und einen Weg zu finden, der das Mietrecht straft und zugleich gerecht gestaltet.