Im Angesicht des bevorstehenden zweiten Jahrestages des russischen Angriffs auf die Ukraine hat das Bundesverfassungsgericht eine geplante Aktion des Ukraine-Solidaritätsvereins Vitsche untersagt. Die Absicht des Vereins, Kriegsbilder an die Fassade der russischen Botschaft in Berlin zu projizieren, wurde abgelehnt. In einer Abwägung der möglichen Folgen entschied das Gericht, dass die Wahrung des Friedens an der diplomatischen Vertretung und die Unversehrtheit des diplomatischen Verhältnisses zwischen Deutschland und Russland Vorrang haben. Das Verfassungsgericht betonte, dass im Fall der rechtmäßigen Bestätigung des Verbots die Projektionen irreparable Auswirkungen auf den diplomatischen Frieden und die Würde der Botschaft hätten. Würde sich das Verbot jedoch später als verfassungswidrig erweisen, wäre der Verein in seinen Grundrechten beschränkt worden. Basierend auf den Entscheidungen der Vorinstanzen – des Berliner Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts – wurde dargestellt, dass eine Projektion auf eine separate Leinwand vor dem Botschaftsgelände ebenso wirksam Aufmerksamkeit erregen könnte. Anlass für die geplante Aktion waren die für Samstag angekündigten Demonstrationen in der Hauptstadt, die eine dezidierte Kritik an Russland und Präsident Wladimir Putin aussprechen und gleichzeitig die Solidarität mit der Ukraine zum Ausdruck bringen sollen. Der Verein Vitsche hatte geplant, eine Stunde lang die Schrecken des Krieges in Bild und Video darzustellen, was jedoch bereits im Vorfeld von der Polizei untersagt wurde. Die Debatte um die Projektion berührt das Wiener Übereinkommen von 1961, welches explizite Schutzpflichten des Gastlandes für diplomatische Vertretungen umfasst und damit den Grund des Verbots bildet. Vitsche-Anwalt Patrick Heinemann appellierte indes an das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und forderte in Karlsruhe die Erteilung einer einstweiligen Anordnung – ohne Erfolg.
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Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Kriegsprojektion auf russische Botschaft
