Bundesjustizminister Marco Buschmann hat in der aktuellen Diskussion über die Abschiebung ausländischer Straftäter klargestellt, dass diese zumindest einen Teil ihrer Strafe in Deutschland verbüßen sollten. Der FDP-Politiker machte deutlich, dass Straftäter nach einem Attentat nicht einfach ohne Bestrafung ausgewiesen werden dürften, um möglicherweise in ihrem Heimatland gefeiert zu werden. Dies sei insbesondere hinsichtlich gewaltbereiter Islamisten ein ernstzunehmendes Risiko, da es als Anreiz zur straffreien Begehung von Gewaltverbrechen in Deutschland verstanden werden könnte. Buschmann betonte außerdem, dass eine strafrechtliche Aufarbeitung der Taten in Deutschland aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten unerlässlich sei. Auch Innenministerin Nancy Faeser (SPD) unterstrich die Notwendigkeit, Gewalttäter konsequent nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in Deutschland abzuschieben. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte infolge der tödlichen Messerattacke von Mannheim angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen. Scholz betonte im Bundestag, dass solche Straftäter, egal ob aus Syrien oder Afghanistan stammend, abgeschoben werden sollten. Allerdings bleibt die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens noch ungeklärt, da Deutschland die Taliban-Regierung in Kabul nicht anerkennt. Die Bundesregierung führt derzeit Verhandlungen mit verschiedenen Drittstaaten, um Abschiebungen nach Afghanistan zu ermöglichen.