19. März, 2025

Wirtschaft

BGH-Urteil: Recht auf Rückerstattung bei coronabedingtem Beherbungsverbot

BGH-Urteil: Recht auf Rückerstattung bei coronabedingtem Beherbungsverbot

In Zeiten der Pandemie veränderten sich die Geschäftsgrundlagen rapide und stellten Gerichte vor neue Herausforderungen. Ein jüngst gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs beleuchtet die Rechtslage für Reiseunternehmer, die durch coronabedingte Beherbergungsverbote betroffen wurden. Im konkreten Fall erhielt ein Reiseunternehmer Rechtssicherheit und die Bestätigung, dass die geleistete Vorauszahlung für Hotelbuchungen erstattet werden muss, wenn diese aufgrund von staatlichen Beschränkungen nicht realisiert werden können.

Der Ausgangspunkt dieses Rechtsstreits lag in einer Buchung vor der Pandemie. Ein Mann reservierte für 2019 Übernachtungen in einem niedersächsischen Hotel inklusive Verpflegung für Gruppenreisen und tätigte eine Anzahlung. Mit der im März 2020 erfolgten Einigung der Bundesländer, Hotelübernachtungen aufgrund des Infektionsrisikos zu untersagen, standen sämtliche Pläne still. Das Hotel reagierte auf diese Entwicklung, indem es die Buchungen stornierte, jedoch die Anzahlungen nicht zurückerstattete, sondern in Form von Gutscheinen gutzuschrieb.

In den Vorinstanzen setzte sich der Kläger mit seinem Anliegen auf Rückerstattung bereits durch, eine Haltung, die der BGH mit seinem Beschluss bekräftigte. Es wurde festgestellt, dass eine Verschiebung der Reisen infolge des Beherbergungsverbots dem Reiseunternehmer nicht zugemutet werden könne – vor allem, da zu Beginn der Pandemie unklar war, wie lange diese Einschränkungen andauern würden. Dieses Urteil stärkt die Position von Reisenden und Unternehmern gegenüber Beherbergungsbetrieben und setzt einen Präzedenzfall für ähnliche Sachverhalte in der Zukunft.